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Polizei-News Münster / Ahaus, 25.03.26: Leistungsbetrüger rechtskräftig verurteilt Ahauser muss rund 4.000 Euro Geldstrafe zahlen

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

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Ein 32-jähriger Mann aus Ahaus wurde nun rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3.850 Euro verurteilt. Der Ahauser hatte gegenüber der Bundesagentur für Arbeit seine Erwerbstätigkeit bei einem Gastronomen aus Legden nicht angezeigt und bezog so zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 3.885 Euro. Die zu Unrecht erhaltenen Leistungen muss der Leistungsbetrüger nun zusätzlich zur auferlegten Geldstrafe zurückzahlen.

Vorausgegangen war dem Ganzen eine Durchsuchung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster bei dem Arbeitgeber im Mai 2024. Der Gastronom hatte den Ahauser schwarz bei sich beschäftigt.

Zusatzinfo:

Der Zoll führt regelmäßig Prüfungen und Ermittlungen u.a. in der Gastronomie durch. Die Zollbeamtinnen und Zollbeamten prüfen dabei nicht nur die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder möglichen Sozialleistungsbetrug, sondern auch ob Arbeitgeber ihre Angestellten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben sowie eine mögliche illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Münster vom 25.03.2026 gegen 16:06 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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