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Polizei-News Elmshorn/BAB 23, 24.03.26: Gemeinsame Verkehrskontrolle mit den Schwerpunkten Gefahrgut- und Schwerlastkontrollen

Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Tobias Arhelger

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Am Montag (23. März 2026) fand zwischen 08:45 Uhr und 13:00 Uhr unter der Beteiligung des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn und Bad Segeberg sowie des Polizeibezirksreviers Heide und des Verkehrsüberwachungsdienstes eine Kontrollaktion auf dem Rastplatz Forst Rantzau statt.

Schwerpunkte der Großkontrolle waren die Überprüfung der Vorschriften in Bezug auf Gefahrgut und Schwerlast im Straßenverkehr. Bei der Kontrolle wurden insgesamt 91 Beförderungseinheiten kontrolliert und insgesamt 72 Verstöße festgestellt.

Darunter waren 42 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz bzw. das Arbeitszeitgesetz, 4 Anzeigen im Zusammenhang mit Gefahrgutverstößen, 12 Anzeigen wegen mangelnder Ladungssicherung, 2 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 1 Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Güterkraftverkehrsgesetz, 2 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, 7 Kontrollberichte wegen geringer Mängel am Fahrzeug und 2 weitere Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Ein 35-jähriger Schausteller überführte mit seinem LKW einen Trecker. Dieser war jedoch nur unzureichend gesichert, da die verwendeten Ketten nicht festgezogen waren. Weiterhin beförderte er auf der Ladefläche 80 Fässer mit Farbe, welche rechtlich als Gefahrgut eingestuft werden. Auch diese Farbfässer waren nicht gesichert. Durch die Menge an mitgeführtem Gefahrgut hätte der Fahrer weitere Vorschriften aus dem Gefahrgutrecht beachten und umsetzen müssen (Ausrüstung/Begleitpapiere).

Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeldverfahren. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Insgesamt wurde festgestellt, dass die Fahrzeugführer insbesondere die vorgeschriebene Ladungssicherung nicht beachtet haben. Durch mangelhafte Ladungssicherung kann es - gerade im Schwerlastverkehr - zu folgenschweren Unfällen kommen.

Aus diesem Grund bittet die Polizei, die Ladung gleichmäßig und fest zu sichern, geeignete Zurrmittel zu nutzen, auf zulässige Gewichtsgrenzen zu achten und die Stabilität der Ladung regelmäßig zu überprüfen, um Unfälle und Schäden zu verhindern.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Bad vom 24.03.2026 gegen 11:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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