Polizei-News Ludwigshafen, 18.03.26: Betrug falscher Internetmitarbeiter
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Paul Zinken
Erstellt von Team Datenjournalismus
18.03.2026 17.05
Im Januar 2026 waren zwei Männer bei einem 88-Jährigen zuhause. Diese gaben sich als Vodafonemitarbeiter aus und brachten den Mann unter Vorspiegelung sein alter Vertrag laufe aus, dazu einen neuen Vertrag abzuschließen. Am gestrigen Dienstag (17.03.2026) bemerkte der Mann eine Abbuchung des tatsächlichen Anbieters von seinem Konto. Eine Nachforschung des Mannes ergab, dass die Hardware für den Vertrag an eine ihm unbekannte Adresse gesandt wurde. Vermutlich schlossen die unbekannten Täter einen Vertrag im Namen des Mannes ab und ließen die Bestellung an eine separate Adresse liefern.
Tipps der Polizei bei Haustürgeschäften
Nehmen Sie sich Zeit und machen Sie keine Spontankäufe.
Bezahlen Sie nichts in bar.
Lassen Sie unaufgefordert kommende "Vertreter" oder "Verkäufer" nur in Ihre Wohnung, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass es sich um eine seriöse Geschäftsperson handelt, etwa aufgrund von persönlichen Empfehlungen durch Freunde oder Bekannte und Vorzeigen des Gewerbescheins.
Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen.
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache".
Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab.
Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer oder die Verkäuferin.
Für weitere Informationen steht Ihnen auch Ihre örtliche Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Adresse finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de oder in Ihrem örtlichen Telefonbuch.Betrüger an der Haustür haben zumeist das Ziel, in die Wohnung ihrer Opfer zu gelangen, um dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen zu suchen. Dazu geben sie sich als Hilfsbedürftige, Handwerker, Mitarbeiter der Stadtwerke oder aber auch als Amtsperson aus, beispielsweise Polizist.Andere Betrüger bieten ihren Opfern Haustürgeschäfte an, beispielsweise spontane Handwerkerleistungen, oder versuchen sie, zum Abschluss eines Abonnements oder einer Spende zu drängen.Ihre Opfer sind häufig Senioren und Seniorinnen, da diese tagsüber meistens zuhause sind.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rheinpfalz vom 18.03.2026 gegen 16:29 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de