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Polizei-News Berlin, 18.03.26: Bundespolizeidirektion Berlin erlässt erneut Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe

Raub für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Heiko Küverling

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Die Bundespolizei verzeichnet eine Steigerung der Gewaltdelikte auf einem bereits hohen Niveau. Aufgrund der weiteren Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin nun erneut eine temporäre Allgemeinverfügung erlassen, welche das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Pfeffersprays, Schlaggegenstände usw.) auf besonders gewaltbelasteten Bahnhöfen verbietet.

Das Verbot gilt vom 20. März 2026, 14 Uhr bis zum 6. Juli 2026, 4 Uhr, täglich jeweils in der Zeit von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz und den Hauptbahnhof Potsdam. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen im festgelegten Zeitfenster untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten mit Gegenständen, welche nicht bereits durch das Waffengesetz oder das Waffen- und Messerverbots im ÖPNV Berlin verboten sind, verhindert werden. Diese Einschränkung ist aus Sicht der Bundespolizei zum Schutz von Reisenden erforderlich, da es wiederholt zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen kommt. Die Einhaltung des Verbotes an den genannten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können über folgendem Linkwww.bundespolizei.de/agv-berlin eingesehen werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Berlin vom 18.03.2026 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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