Polizeifahndung Singen, 18.03.26: Zollprüfung im Baugewerbe - Vier Personen flüchten vor Kontrolle
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt
Erstellt von Team Datenjournalismus
18.03.2026 08.45
Landkreise Rottweil und Waldshut: Insgesamt 61 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamt Singen der Standorte Singen und Waldshut überprüften am 10. März 2026 Großbaustellen in den Landkreisen Rottweil und Waldshut. Im Rahmen der verdachtsunabhängigen Prüfungen wurden insgesamt 154 Personen von 25 Firmen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten.
Vier Personen versuchten sich durch Flucht einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf einer Baustelle im Landkreis Waldshut zu entziehen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamt Singen mit seinen Standorten Singen und Waldshut nahm dabei an einer bundesweiten Aktion teil, in der aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung ein besonderer Fokus auf das Baugewerbe gelegt wurde. Unterstützt wurden sie von Beschäftigten der Steuerfahndung sowie der Landespolizei.
Ergebnisse nach Standorten:
FKS Singen: 93 Personenbefragungen von insgesamt 14 Unternehmen auf Baustellen im Landkreis RottweilErgebnis: Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung von 38 Personen einer rumänischen Firma an eine deutsche Firma.
Waldshut: 61 Personenbefragungen von elf Unternehmen bzw. sieben selbständige Unternehmer auf Baustellen im Landkreis Waldshut. Bei den Prüfungen im Landkreis Waldshut versuchten sich vier Personen durch Flucht einer Prüfung zu entziehen.
Ergebnis: Vier Strafverfahren wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet in diesen Fällen die zuständige Ausländerbehörde.
Ein weiteres Strafverfahren wurde gegen eine Person wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet.
Die Prüfungen vor Ort sind oft nur der Auftakt für tiefgreifende Ermittlungen der FKS. Dass diese zu empfindlichen Strafen führen können, zeigt ein aktuelles Strafverfahren vor dem Landgericht Dortmund, das einen Angeklagten zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren verurteilt hat, weil er mit seinem Bauunternehmen in über 50 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten hat. Die Ermittler deckten dabei einen Gesamtschaden von knapp 2,7 Millionen Euro auf.
Zusatzinformation
Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. Die FKS hat im Jahr 2025 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe inklusive der Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025 durch die FKS festgestellten Schadenssumme sind auf die Baubranche zurückzuführen (alle Jahresergebnisse der FKS:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4)
Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Singen vom 18.03.2026 gegen 08:09 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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