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Polizei-News Hannover, 12.03.26: Zoll Hannover - Jahresstatistik 2025 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

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Millionen Euro Schadenssumme (2024: 7,2 Millionen Euro) ermittelte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hannover im Jahr 2025.

"Die mehr als doppelt so hohe Schadenssumme ist nicht gleichzusetzen mit einer Verdopplung der Schwarzarbeit in unserem Zuständigkeitsbereich. Viele Verfahren ziehen sich auf Grund intensiver Ermittlungen über Jahre hinweg und auch nach Durchsuchungen ergeben sich teils weitere Ermittlungsansätze, denen wir anschließend nachgehen", so Felix Seehausen, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Prüfung und Ermittlungen).Deutlich wurde dies auch bei einem Verfahren gegen einen Zuhälter aus Hannover. Hier erfolgte circa ein Jahr später eine erneute Durchsuchung, um weitere Beweismittel in dem Verfahren zu sichern (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121231/5768033 ;https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121231/6020411).

"Zudem müssen sich die Ermittlungen der Komplexität der Verfahren anpassen - Unternehmen arbeiten nicht nur in ihrer unmittelbaren Umgebung und bei Verfahren im Bereich Kettenbetrug sind Durchsuchungen in zahlreichen Bundesländern und komplexe Unternehmensgeflechte längst keine Ausnahme mehr", so Seehausen weiter.

Das Landgericht in Hildesheim fällte im Jahr 2025 ein erstes Urteil im Rahmen eines Kettenbetrugsverfahren aus dem Jahr 2024. Bei Durchsuchungen im Oktober 2024 waren rund 800 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.Der Geschäftsführer einer der Firmen, die Abdeckrechnungen bei den besagten Scheinfirmen "erwarb", wurde wegen des Vorenthaltens und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte vor Gericht alle Anklagevorwürfe in vollem Umfang eingeräumt, war jedoch anschließend in Berufung gegangen. Die Ermittlungen zu zahlreichen weiteren Firmen laufen noch.

"Haben wir bspw. ein Verfahren auf Grund des Nichtabführens von Sozialversicherungsabgaben, so erfolgt die Erfassung des sozialversicherungsrechtlichen Schadens sobald dieser uns durch die Deutsche Rentenversicherung übermittelt und unsererseits ein Schlussbericht verfasst wurde. Ein Urteil durch das zuständige Gericht muss nicht zwingend im gleichen Kalenderjahr erfolgen. Unsere Statistik bildet also stets auch Urteile zu Verfahren ab, bei denen die Schadenssumme bereits im Jahr zuvor erfasst wurde", so führt Seehausen weiter aus.

Insgesamt konnten auf Grund der Ermittlungen im vergangenen Jahr über 2.700 Strafverfahren mittels Schlussbericht abgeschlossen werden und die Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen belief sich auf über eine Millionen Euro. Die im Jahr 2025 erwirkten Freiheitstrafen beliefen sich auf rund 26 Jahre.

Zusätzlich zu den Ermittlungsverfahren gehören aber auch Personenbefragungen und Prüfungen der Geschäftsunterlagen zum Alltag der Zöllnerinnen und Zöllner.

"Neben der Abarbeitung von Hinweisen führen wir auch risikoorientiere Prüfungen durch und beteiligen uns an bundesweiten Prüfaktionen", so Seehausen weiter.Insgesamt führten die Zöllnerinnen und Zöllner aus Hannover und Lüneburg über 9.500 (2024: 6.900) Personenbefragungen durch und prüften fast 700 (2024: 480) Arbeitgebende.

Die bundesweite Jahresstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit finden Sie unter https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Jahresbilanzen/2026/z99_jahresbilanz_fks_2025_gzd.html.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Hannover vom 12.03.2026 gegen 10:27 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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