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Polizei-News Dresden, 11.03.26: Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz auf Baustellen/ Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Matthias Balk

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Im Rahmen einer bundesweiten, konzertierten Schwerpunktprüfung führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden am10. März 2026 umfangreiche Prüfungen im Baugewerbe durch.Im Einsatz waren über 100 Zöllnerinnen und Zöllner. Dabei standen insgesamt fünf größere und kleinere Baustellen im Fokus - in Dresden, Leipzig, Bautzen und Pirna.Über 160 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden bei den Prüfungen angetroffen und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.Aus den gestrigen Einsätzen resultieren insgesamt 70 Feststellungen, die weitergehende Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen werden bzw. die Einleitung von Strafverfahren zur Folge haben.Darunter fallen zum Beispiel Verdachtsfälle hinsichtlich

  • Verstößen gegen geltende Mindestlohnvorschriften: 11
  • Beitragsvorenthaltung bzw. Leistungsmissbrauch: 18
  • Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften: 13
  • Scheinselbständigkeit: 12

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe.

"Gerade das Bauhaupt- und Nebengewerbe ist besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit all seinen Facetten betroffen. Weitverzweigte Firmengeflechte, Umgehungsformen und Verschleierungen erfordern ein risikoorientiertes Vorgehen und akribische Ermittlungsarbeit, um Zusammenhänge, Verbindungen und Manipulationen aufzudecken," sagt Heike Wilsdorf, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Dresden.

Zusatzinformation

Zur Zahlung des Mindestlohnes sind alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, soweit sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen.Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchen-spezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Dresden vom 11.03.2026 gegen 16:57 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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