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Polizei-News Kiel, 11.03.26: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe / Hauptzollamt Kiel stellt 16 illegal Beschäftigte fest

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

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Beschäftigte haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel bei der gestrigen bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe festgestellt.

Insgesamt waren 93 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS Kiel und der FKS Lübeck im Einsatz und kontrollierten zwei Großbaustellen im Kieler Stadtgebiet sowie drei weitere Baustellen in Lübeck und Stockelsdorf hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie der Aufdeckung illegaler Beschäftigung. Die Einsatzkräfte befragten insgesamt 328 Personen von einer Vielzahl an Arbeitgebern verschiedenster Gewerke zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Drei Mitarbeiter der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) unterstützten die Prüfung der FKS Lübeck.

"Die Kolleginnen und Kollegen stellten diverse Verstöße im Bereich des illegalen Aufenthalts fest. Insgesamt 16 Beschäftigte unterschiedlicher Nationalität waren nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen Arbeitserlaubnis", so Vanessa Marzinek, Sprecherin des Hauptzollamtes Kiel. "Des Weiteren stehen drei Personen im Verdacht, lediglich zum Schein selbstständig zu sein und in einem Fall gehen wir dem Hinweis nach, dass Sozialversicherungsabgaben nicht ordnungsgemäß gezahlt wurden", so Marzinek weiter.

Bei einem der beiden Kieler Bauvorhaben stellten die Zöllnerinnen und Zöllner umfangreiche Subunternehmerstrukturen fest. Der Auftraggeber lagerte die Bautätigkeiten an diverse Firmen unterschiedlicher Gewerke aus, die sich wiederum weiterer, teils ausländischer Firmen, bedienten.

"Subunternehmerstrukturen im Baugewerbe sind keine Seltenheit und auch in anderen Branchen gängige Praxis. Diese klar nachzuweisen, erfordert weitere tiefergehende Ermittlungstätigkeiten", so Marzinek weiter.

Seit dem 01. Januar 2026 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmende einen Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne, die den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto übersteigen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der komplexen gesetzlichen sowie tariflichen Bestimmungen im Baugewerbe liegt der Fokus des Zolls auf diesem Sektor.

Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmenden sind in der Regel erst der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können.Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung. Im Falle der illegalen Aufenthalte werden die weiteren rechtlichen Schritte durch die entsprechend zuständige Ausländerbehörde geprüft.

Zusatzinformation:

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Kiel vom 11.03.2026 gegen 14:26 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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