Polizei-News Düsseldorf, 11.03.26: Zoll prüft Schwarzarbeit Baugewerbe/ Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte
Erstellt von Team Datenjournalismus
11.03.2026 13.13
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf beteiligte sich am 10. März 2026 an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe.106 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal kontrollierten an mehreren Standorten in Heiligenhaus, Düsseldorf und Erkrath.
Die Kontrollen von insgesamt 184 Personen von 67 verschiedenen Unternehmen führten zur folgenden Verdachtsfällen:
- Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung in 12 Fällen (davon 5 FKS Düsseldorf)
- Verdacht auf Beitragsvorenthaltung in 20 Fällen (davon 11 FKS Düsseldorf)
- Verdacht auf Leistungsmissbrauch in einem Fall (FKS Düsseldorf)
- Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in 2 Fällen (beide FKSWuppertal). Bei den Personen besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts in Deutschland
- Verdacht auf Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht in 2 Fällen (beide FKS Düsseldorf)
- Verdacht auf Verstöße gegen die Arbeitsaufzeichnungspflicht in 23 Fällen (alle FKS Wuppertal).
In sieben Fällen (alle FKS Düsseldorf) setzte der Zoll Verwarngelder fest, da die Arbeitnehmer die erforderlichen Ausweispapiere nicht mitführten.
Im Nachgang zu den Prüfungen stehen umfangreiche Ermittlungen an, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Düsseldorf vom 11.03.2026 gegen 12:37 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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