Polizei-News Kiel, 06.03.26: Zoll entdeckt illegale Beschäftigung auf Baustelle in Hohenwestedt, bei 9 von 31 Arbeitern Verstöße festgestellt
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte
Erstellt von Team Datenjournalismus
06.03.2026 09.38
Bei der Kontrolle einer Großbaustelle in Hohenwestedt hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel mehrere mutmaßliche Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht festgestellt. 33 Zöllnerinnen und Zöllner überprüften am 5. März 2026 den Erweiterungsbau eines Produktionsbetriebs und kontrollierten dabei insgesamt 31 Personen.
Die Einsatzkräfte trafen zwei albanische Staatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel sowie zwei ukrainische Staatsangehörige ohne erforderliche Arbeitserlaubnis an. Bei fünf polnischen Staatsangehörigen ergaben sich zudem Hinweise auf eine mögliche Scheinselbständigkeit. Nach ersten Erkenntnissen könnten sie als angeblich selbständige Kräfte für eine deutsche Firma tätig gewesen sein. In solchen Fällen besteht der Verdacht einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung.
Die beiden albanischen Staatsangehörigen gaben trotz verschmutzter Arbeitskleidung an, nicht gearbeitet zu haben. Den Männern wurde die weitere Arbeitsaufnahme untersagt. Ihre Pässe wurden sichergestellt und sie erhielten die Auflage, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden.
"Dass Arbeiter trotz verschmutzter Arbeitskleidung erklären, gar nicht gearbeitet zu haben, erleben unsere Einsatzkräfte bei Kontrollen durchaus häufiger", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Die beiden ukrainischen Staatsangehörigen ohne gültige Arbeitserlaubnis gaben an, in Polen zu wohnen und bereits am Folgetag einen Rückflug geplant zu haben. Sie wurden durch die Einsatzkräfte unmittelbar zur zuständigen Ausländerbehörde begleitet.
"Scheinselbständigkeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung können für Auftraggeber zunächst wirtschaftlich attraktiv erscheinen. Wer jedoch Arbeitnehmer wie Selbständige einsetzt, muss damit rechnen, dass Sozialversicherungsbeiträge nachträglich eingefordert werden und zusätzlich Straf- oder Bußgeldverfahren folgen", so Oder weiter.
Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
Zusatzinformation
Bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung gilt das aufnehmende Unternehmen rechtlich als faktischer Arbeitgeber. In diesem Fall haftet es für die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge der eingesetzten Arbeitskräfte. Zusätzlich drohen Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Kiel vom 06.03.2026 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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