Polizeieinsatz Salzlandkreis, 04.03.2026: Präventionshinweis zum Beginn des neuen Versicherungsjahres für Kleinkrafträder und E-Scooter
Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert
Erstellt von Team Datenjournalismus
04.03.2026 15.27
Für den Salzlandkreis hat die Polizei mehrere Meldungen veröffentlicht. In diesen heißt es:
Präventionshinweis zum Beginn des neuen Versicherungsjahres für Kleinkrafträder und E-Scooter
Mit dem Beginn des neuen Versicherungsjahres erinnert die Polizei des Salzlandkreises alle Nutzerinnen und Nutzer von Kleinkrafträdern, Mopeds und E-Scootern an die bestehende Pflicht zum Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung.
Jedes Jahr zum 1. März beginnt für versicherungspflichtige Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge ein neues Versicherungsjahr. Dies ist am jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen beziehungsweise an der aktuellen Versicherungsplakette zu erkennen. Fahrzeuge mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
In den vergangenen Jahren mussten im Salzlandkreis im Rahmen von Verkehrskontrollen vermehrt Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt werden. Dabei wurde festgestellt, dass Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum geführt wurden.
Hinweis der Polizei
Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Haftpflichtversicherung stellt eine Straftat dar. Neben einem Strafverfahren kann dies empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Zudem besteht im Schadensfall ein erhebliches finanzielles Risiko, da entstandene Personen- und Sachschäden unter Umständen aus eigener Tasche beglichen werden müssen.
Bitte überprüfen Sie vor Fahrtantritt, ob für Ihr Fahrzeug ein gültiger Versicherungsschutz besteht, und bringen Sie das aktuelle Versicherungskennzeichen beziehungsweise die entsprechende Plakette ordnungsgemäß an. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem Versicherungsanbieter.
Ein gültiger Versicherungsschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern dient auch Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Polizei wird auch weiterhin verstärkt Kontrollen durchführen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Sorgen Sie bitte eigenverantwortlich dafür, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.
Aschersleben
Am Mittwoch kam es aus bisher ungeklärter Ursache zu einem Verkehrsunfall auf dem Parkplatz des Netto-Marktes in der Heinrichstraße, bei welchem der Fahrer schwer verletzt wurde. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen war das Fahrzeug aus dem Kreisverkehr heraus ziemlich zügig auf das Parkplatzgelände gefahren, überfuhr hier einen Fahrradständer, durchbrach den Zaun zum Nachbargrundstück und kam dort an der Hauswand zu Stehen. Der Fahrer wurde durch den Rettungsdienst notversorgt und anschließend ins Klinikum Aschersleben gebracht. Die Beifahrerin blieb nach derzeitigem Kenntnisstand unverletzt und wurde nach einer Erstbehandlung im Rettungswagen wieder entlassen. Das Fahrzeug wurde durch einen Abschleppdienst geborgen. Die Ermittlungen zur Unfallursache wurden aufgenommen. Ein medizinisches Problem des Fahrers ist nicht auszuschließen.
Könnern
Bereits am 16.05.2025 gegen 17:50 Uhr kam es in der Magdeburger Straße vor dem Grundstück Nr. 12 zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Der Unfallverursacher entfernte sich zu diesem Zeitpunkt unerlaubt von der Unfallstelle. Ersten Zeugenaussagen vor Ort überquerte der Geschädigte (55 Jahre) zu Fuß, ohne auf den Verkehr zu achten die Fahrbahn und kollidierte dabei mit einem vorbeifahrenden PKW. Bei dem Zusammenstoß wurde der 55-Jährige verletzt. Bei dem beteiligten, vorbeifahrenden Fahrzeug soll sich um einen Opel Insigna in der Farbe schwarz gehandelt haben. Der PKW entfernte sich trotz der Kollision ohne zu stoppen von der Unfallstelle. Die Polizei hatte nach dem Unfall die Ermittlungen aufgenommen. Der verantwortliche Fahrzeugführer konnte bisher nicht ermittelt werden. Aufgrund fehlender Ermittlungsansätze wird daher ein Zeugenaufruf veröffentlicht. Weitere Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang und / oder dem Fahrzeug geben können sollten sich bitte bei der Polizei des Salzlandkreises melden. Diese Meldung versteht sich auch als Appell an den Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin sich zu melden. Sie erreichen uns auch telefonisch unter 03471-3790.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Salzlandkreis. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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