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Polizei-News Düsseldorf, 03.03.26: Jahresergebnis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt

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Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf führten 2025 insgesamt 681 Arbeitgeberüberprüfungen (2024: 481) durch und befragten 6.001 (2024: 5.255) Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei deckten sie eine Schadenssumme in Höhe von 9,65 Millionen Euro (2024: 11,90 Mio. EUR) nicht entrichteter Sozialversicherungsleistungen auf.In der Folge leitete der Zoll 2.769 Straf- (2024: 2.106) und 1.190 Ordnungswidrigkeitsverfahren (2024: 973) ein. Die Summe der Geldbußen belief sich auf 735.158 Euro (2024: 567.622 EUR), die Summe der Geldstrafen auf 940.790 Euro (2024: 723.305 EUR). Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen beläuft sich auf 13 Jahre (2024: 16,6 Jahre).

Das Hauptzollamt Düsseldorf nimmt regelmäßig an bundesweiten Schwerpunktprüfungen teil. So führten die Kontrollen von 166 Arbeitnehmern an verschiedenen Baustellen in Düsseldorf, Wuppertal und Remscheid im Juni 2025 zu folgenden Verdachtsfällen:

  • Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung in 13 Fällen

  • Verdacht auf Beitragsvorenthaltung in 14 Fällen

  • Verdacht auf Scheinselbständigkeit in 10 Fällen

  • Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in 6 Fällen

Gegen zwei Personen leitete der Zoll Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein.

Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei FKS-Standorte mit Sitz in Düsseldorf und Wuppertal. Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich über die Städte Düsseldorf, Wuppertal, Remscheid, Solingen und den gesamten Kreis Mettmann.

Die FKS führt ihre Prüfungen auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durch und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Prüfungsansatz. Dies bedeutet, dass u.a. geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben, und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Die bundesweiten Statistikzahlen finden Sie im Internet unter:https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Düsseldorf vom 03.03.2026 gegen 12:38 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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