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Polizei-News Suhl, 03.03.26: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / wellphoto

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Beamte des Inspektionsdienstes Suhl kontrollierten am Nachmittag des 02.03.2026 einen 20-jährigen E-Scooter Fahrer in der Großen Beerbergstraße in Suhl. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellten sie fest, dass der E-Scooter nicht pflichtversichert ist. Es handelt sich dabei um eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Es gilt: Sogenannte E-Scooter müssen in Deutschland versichert sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Es handelt sich dabei um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h. Jeweils zum 01.03. eines Jahres muss diese Versicherung erneuert werden. Womit muss nun der kontrollierte E-Scooterpilot rechnen? Gegen ihn wurde eine Anzeige gefertigt. Das Strafmaß liegt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bei einer Geldstrafe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gefährt eingezogen werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Landespolizeiinspektion Suhl vom 03.03.2026 gegen 07:41 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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