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Polizei-News Bonn, 24.02.26: Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung des Zolls - Vorläufige bundesweite Gesamtergebnisse der Schwerpunktprüfung

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte in der vergangenen Woche im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl an konzertierten, risikoorientierten Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns durch.Die rund 1.400 eingesetzten Beschäftigten des Zolls befragten insgesamt knapp 2.700 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten mehr als 400 umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 170 Strafverfahren, davon knapp 40 Verfahren wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, und knapp 330 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Dabei handelt es sich in mehr als 100 Fällen um die unerlaubte Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen rund 1.200 Verdachtsfälle, denen die FKS nun weiter nachgeht. Dabei handelt es sich in mehr als 430 Fällen um mögliche Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns.Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. In bestimmten Branchen gelten darüber hinaus verbindliche Branchenmindestlöhne.Lohnunterschreitungen haben regelmäßig zur Folge, dass Arbeitgeber zu geringe oder keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das schadet nicht nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern auch den Sozialversicherungsträgern sowie mittelbar den redlich handelnden Unternehmenden, die faire Löhne und Steuern bezahlen. Teilweise sind bei Prüfungen der FKS auch Anzeichen für Zwangsarbeit oder Arbeitsausbeutung festzustellen. Der Zoll leistet mit Maßnahmen wie dieser daher einen wesentlichen Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land..Der Fokus dieser bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung lag auf besonders risikobehafteten Wirtschaftsbereichen mit Kundenkontakt. Dazu zählen beispielhaft das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder das Friseur- und Kosmetikgewerbe.An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, in denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Für Auskünfte zu regionalen Ergebnissen und ggf. besonderen Feststellungen stehen die örtlich zuständigen Hauptzollämter zur Verfügung.

Zusatzinformation:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Generalzolldirektion vom 24.02.2026 gegen 11:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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