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Polizei-News Freiburg im Breisgau, 23.02.26: Hauptzollamt Lörrach stellt Jahresergebnis 2025 des Aufgabenbereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit vor

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

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Ermittlung, Prüfung und Ahndung an drei Standorten im Hauptzollamtsbezirk

Im Jahr 2025 haben die Zöllnerinnen und Zöllner des Aufgabenbereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach insgesamt 574 Unternehmen geprüft und dabei mehr als 6.600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.Aufgrund von Unstimmigkeiten oder Verstößen mussten die Beamtinnen und Beamten 1.498 Ermittlungen zu Straftaten (2024: 1.350) sowie 1.036 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (2024: 1.142) einleiten. 1.265 Strafverfahren (2024: 1.394) konnten zum Abschluss gebracht, dabei von den Gerichten eine Gesamtsumme an Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (gleicher Betrag in 2024) sowie insgesamt 12,5 Jahre (2024: 9 Jahre) an Freiheitsstrafen erwirkt werden. 956 Ordnungswidrigkeitenverfahren(2024: 911) konnten abgeschlossen und eine Summe von 0,5 Mio. Euro an Geldbußen, Verwarnungsgeldern und Einziehungsbeträgen (2024: 0,4 Mio.) festgesetzt werden.Die aktuell rund 160 in den Aufgabenbereichen Prüfungen, Ermittlungen und Ahndung an den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg des Hauptzollamts eingesetzten Beschäftigten prüfen entweder verdachtslos oder auf der Grundlage von Hinweisen, vermehrt aber risikoorientiert und rücken so strukturelle und organisierte Formen der Schwarzarbeit ins Zentrum ihrer Ermittlungen. Gerade auch in den von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen führen die Zöllnerinnen und Zöllner regelmäßig, oft bundesweit gleichzeitig, Schwerpunktprüfungen durch, so im Bau-, Hotel-, Gaststätten-, Taxi-, Mietwagen- und Sicherheitsgewerbe sowie in Unternehmen der Friseur- und Kosmetikbranche.Das Prüfspektrum umfasst Pflichtmeldungen an die Sozialversicherung, den unrechten Bezug von Leistungen, das Vorhandensein von Arbeitsbewilligungen oder Aufenthaltstiteln im Falle ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und natürlich die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen, wie die Bezahlung des Mindestlohns.Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, welches Ende des letzten Jahres in Kraft getreten ist, hat für die Zöllnerinnen und Zöllner verbesserte Möglichkeiten der digitalen Auswertung großer Datenmengen - auch im Austausch mit Zusammenarbeitsbehörden - geschaffen und bildet die Grundlage für die Fortentwicklung des Risikomanagements. Es stattet die Beamtinnen und Beamten, welche im Ermittlungs- und Prüfbereich alle als Vollzugskräfte Waffenträgerinnen und Waffenträger sind, zudem mit erweiterten Befugnissen aus.In bestimmten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nehmen die Zöllnerinnen und Zöllner des Aufgabenbereichs Ahndung Finanzkontrolle Schwarzarbeit Rechte und Pflichten wahr, welche sonst den Staatsanwaltschaften zustehen und können selbst Strafbefehle bei den Amtsgerichten beantragen. Ordnungswidrigkeitenverfahren werden in der Regel als eigene Verfahren zum Abschluss gebracht.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Lörrach vom 23.02.2026 gegen 08:49 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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