Polizei-News Bonn, 20.02.26: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls legt Jahresbilanz 2025 vor
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte
Erstellt von Team Datenjournalismus
20.02.2026 10.34
Im Jahr 2025 sind die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit bundesweit mehr als 52.100 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: rund 49.700) und rund 98.200 Strafverfahren (2024: rund 96.800) erneut entschieden gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen.
Auch die abgeschlossenen Verfahren konnten mit rund 93.500 (2024: 90.800) Strafverfahren und 49.500 (2024: 46.500) Ordnungswidrigkeitenverfahren im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden.
Rund 25.800 Arbeitgeber haben die Kräfte der FKS im vergangenen Jahr überprüft (2024: 25.300).
Die Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von knapp 1.200 Jahren und deckten einen Schaden in einer Gesamthöhe von insgesamt rund 675 Millionen Euro auf.
Die festgestellte Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und "sonstigen Schäden" (insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.
Die Ergebnisse bestätigen die erfolgreiche Strategie der FKS hin zu einer risikoorientierteren Wahrnehmung der Prüf- und Ermittlungstätigkeit. Die gezieltere Vorgehensweise führt dazu, dass die FKS immer mehr die strukturelle Schwarzarbeit und organisierte Formen der Schwarzarbeit in den Fokus nimmt. Bundesweit hat die FKS im Jahr 2025 mehr als 60 Verfahrenskomplexe im Bereich der Organisierten Kriminalität bearbeitet.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten
Die FKS prüft unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl hinweisbezogen als auch verdachtsunabhängig auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen durch. An die Arbeitnehmerbefragungen zu den Arbeitsverhältnissen vor Ort schließen sich oftmals komplexe Geschäftsunterlagenprüfungen und ggf. Ermittlungen an.Neben diesen Prüfungen führte die FKS im vergangenen Jahr auch konzertierte, bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch, die sich unter anderem auf das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Sicherheitsgewerbe, die Friseur- und Kosmetikbranche sowie das Taxi- und Mietwagengewerbe konzentrierten.
Perspektivisch noch größere Schlagkraft
Für die zukünftige Arbeit der FKS ist das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG), welches Ende 2025 in Kraft getreten ist, von besonderer Bedeutung. Das Gesetz bildet die Grundlage für ein modernes fortentwickeltes Risikomanagement. Es wurde insbesondere eine Rechtsgrundlage für die Einführung einer modernen Datenanalyse geschaffen, um künftig die großen Datenmengen der FKS und solche der Zusammenarbeitsbehörden systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auswerten und risikobehaftete Prüfobjekte besser identifizieren zu können. Das Gesetz erweitert zudem die Befugnisse der FKS und schafft die Voraussetzungen für eine qualitativ verbesserte Aufgabenerledigung, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und der effizienteren Bekämpfung organisierter krimineller Strukturen. Weitere Informationen dazu finden Sie unterhttps://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/08/2025-08-06-bekaempfung-schwarzarbeit.html
Die Jahresergebnisse im Einzelnen aufgeschlüsselt nach Branchen, Bundesländern, Hauptzollämtern und Tatbeständen finden Sie auf www.zoll.de unter folgendem Link https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Generalzolldirektion vom 20.02.2026 gegen 10:01 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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