Polizei-News Dresden, 16.02.26: Bargeld im Wert von über 100.000 Euro sichergestellt / Zoll kontrolliert Reisezug
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte
Erstellt von Team Datenjournalismus
16.02.2026 14.40
Am 10. Februar 2026 führte eine Streife des Hauptzollamtes Dresden in einem internationalen Reisezug verdachtsunabhängige Kontrollen auf dem Streckenabschnitt zwischen Dresden und Bad Schandau durch.
Ein 31-jähriger Mann, wohnhaft in den Niederlanden, gab auf Befragung an, sich auf dem Weg von Amsterdam nach Prag zu befinden und keine verbrauchsteuerpflichtigen oder verbotenen Gegenstände und Waren bei sich zu führen.Bei der anschließenden Kontrolle konnte augenscheinlich eine große Menge Bargeld in zwei Beuteln innerhalb seines mitgeführten Rucksacks festgestellt werden. Auf die Nachfrage der Beamten, um wie viel Bargeld es sich handele, gab dieser an, ca. 98.000 Euro dabei zu haben, welche für den Kauf zweier hochpreisiger Autos in Tschechien bestimmt seien. Spezielle Modelle konnte er nicht benennen. Auch wisse er nicht, wie viel die Fahrzeuge kosten.Der weitere Verlauf der Kontrolle brachte im Inneren der Jackentasche sowie in der Hosentasche weiteres Bargeld zum Vorschein. Im Beisein des Mannes und unter Zuhilfenahme einer Geldzählmaschine wurden insgesamt 105.430 Euro Bargeld gezählt.
Zur Herkunft des Geldes äußerte sich der Mann, dass bis zu 30.000 Euro von seinem Bankkonto stammen und eine große Summe von verschiedenen Freunden aus Vietnam transferiert wurde. Insgesamt waren die Angaben zur Herkunft und zum Verwendungszweck des Geldes nicht schlüssig, woraufhin das Bargeld in Höhe von 105.325 Euro sichergestellt wurde. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse leiteten die Beamten ein Clearingverfahren ein.
Zusatzinformation:
Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.
Reisende, die innerhalb der Europäischen Union unterwegs sind, müssen mitgeführte Barmittel auf Befragen angeben.Ziel ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Dresden vom 16.02.2026 gegen 14:06 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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