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Polizei-News Hannover, 06.02.26: Hauptzollamt Hannover - Ein Koffer voll Arbeit

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

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Zigaretten zum Versteuern, Fleisch für die Vernichtung und ein Leopardenschädel ohne erforderliche Dokumente - das alles kam auf die Zöllnerinnen und Zöllner am Flughafen Hannover zu, als sie den Koffer eines Reisenden aus Namibia öffneten.

Am 25. Januar kontrollierten Beamte des Hannoveraner Zolls am Flughafen Hannover das Gepäck eines Mannes, der aus Namibia zurück nach Deutschland reiste. Neben Zigaretten und diversen Fleischprodukten endeckten die Zöllner in dem Koffer auch einen Tierschädel.

"Der Reisende meldete die mitgebrachten Zigaretten bei meinen Kollegen an, sodass diese einen Steuerbescheid für die über der Freimenge liegende Menge erstellen konnten. Die Abarbeitung des "Affenschädels" - so gab es der Reisende während der Befragung zunächst an - erforderte dann jedoch deutlich mehr Arbeits- und Rechercheaufwand", so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover. Laut Angaben des Mannes, hatte er diesen für umgerechnet 75 Euro auf einem Markt erworben.

Die weiteren Prüfungen der Zöllnerinnen und Zöllner ergaben, dass es sich nach bisherigen Erkenntnissen bei dem beschlagnahmten Schädel um einen Leoparden- und nicht um einen Affenschädel handelt.

Leoparden und auch alle Bestandteile von ihnen sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Sie dürfen nur mit entsprechender Genehmigung eingeführt werden. Diese Genehmigung konnte der Reisende nicht vorlegen.Die Beamten übergaben den Sachverhalt zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Bundesamt für Naturschutz.

Darüber hinaus führte der Reisende zahlreiche Fleischstücke mit sich. Auch hier fehlten die für die Einfuhr erforderlichen Dokumente, sodass diese ebenfalls einbehalten wurden.

"Insbesondere bei verderblichen Produkten, wie beispielsweise Fleisch, erfolgt die unmittelbare Vernichtung der beschlagnahmten Waren", so Kassner weiter.

Weitere im Gepäck befindliche Waren, wie ein Springbockfell, konnte der Mann nach einer Prüfung der Zöllnerinnen und Zöllner mit nach Hause nehmen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Hannover vom 06.02.2026 gegen 08:16 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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