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Polizei-News Karlsruhe, 02.02.26: Festnahmen von fünf Verdächtigen einer kriminellen Vereinigung wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz

Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Stefan Sauer

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Die Bundesanwaltschaft hat heute (2. Februar 2026) auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

den deutsch-ukrainischen Staatsangehörigen Artem I.,den deutschen Staatsangehörigen Boris M.,den deutschen Staatsangehörigen Eugen R. undden deutsch-russischen Staatsangehörigen Nikita S.

von Beamten des Zollkriminalamts festnehmen lassen.

Vorläufig festgenommen wurde weiter der

deutsch-russische Staatsangehörige Daniel A.

Die Festnahmen erfolgten in Lübeck und im Kreis Herzogtum Lauenburg. Zeitgleich haben dort sowie in Frankfurt am Main, im Landkreis Nordwestmecklenburg, in Nürnberg und im Kreis Ostholstein Durchsuchungen begonnen. Die Maßnahmen richten sich gegen fünf weitere Beschuldigte, die sich auf freiem Fuß befinden.

Die festgenommenen Beschuldigten sind dringend verdächtig, als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben (§ 18 Abs. 1, Abs. 8 AWG i. V.m. jeweils einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union).

Den Beschuldigten wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Nikita S. ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer eines in Lübeck ansässigen Handelsunternehmens. Spätestens seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 benutzten er und die übrigen Beschuldigten das Unternehmen, um zu zahlreichen Gelegenheiten konspirativ Güter für die russische Industrie zu beschaffen und nach Russland auszuführen. Zur Verschleierung der Geschäfte bedienten sich die Beschuldigten mindestens einer weiteren Scheinfirma in Lübeck, Scheinabnehmern in und außerhalb der Europäischen Union sowie eines russischen Unternehmens als Empfänger, für das Nikita S. ebenfalls in verantwortlicher Position tätig ist. Ziel des Vorgehens war die Umgehung von Embargobestimmungen der Europäischen Union (Russland-Embargo-Verordnungen). Hinter dem Beschaffungsnetzwerk standen auf russischer Seite mutmaßlich staatliche Stellen. Zu den Endabnehmern der ausgeführten Güter gehörten mindestens 24 gelistete Rüstungsunternehmen in Russland.

Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen haben die Beschuldigten rund 16.000 Lieferungen nach Russland veranlasst. Der Gesamtwert der verbotswidrigen Geschäfte beläuft sich auf mindestens 30 Millionen Euro. In dieser Höhe hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Vermögensarrest angeordnet.

Das Verfahren wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst geführt. Mit den umfangreichen polizeilichen Ermittlungen ist das Zollkriminalamt beauftragt.

Die festgenommenen Beschuldigten werden im Laufe des morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird im Falle von Daniel A. über den Erlass eines Haftbefehls entscheiden und den anderen vier Beschuldigten die Haftbefehle eröffnen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Der Generalbundesanwalt vom 02.02.2026 gegen 10:03 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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