Polizei-News Mühlhausen, 24.01.26: Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern
Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / roibu
Erstellt von Team Datenjournalismus
24.01.2026 15.23
Der Ladendetektiv von einem ansässigen Einkaufsmarkt am Kreuzgraben wurde auf eine Gruppe von vier 13jährigen Kindern aufmerksam, die in einer gegenüberliegenden Tiefgarage Sprengkörper entzündeten.Die Beamten hiesiger Dienststelle kamen zum Einsatz und stellten die Gruppe vor Ort. Es wurden diverse Sprengkörper nicht zulässiger Kategorisierung, die u.a. aus dem EU-Ausland entstammen, sichergestellt. Im Fortlauf wurden die Kinder zur Dienststelle verbracht und an die Erziehungsberechtigten übergeben. Ermittlungen nach dem Sprengstoffgesetz und der Herkunft der Sprengkörper wurden polizeilich aufgenommen.
Nicht konformitätsbewertete Feuerwerkskörper sind gefährlich und deren Besitz/ Einfuhr in Deutschland verboten. Feuerwerk kann nicht nur zu bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen führen und große Sachschäden verursachen, es stellt auch eine Belastung für die Tier- und Umwelt dar.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Landespolizeiinspektion Nordhausen vom 24.01.2026 gegen 14:50 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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