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Polizei-News Rosenheim, 23.01.26: ZOLL leitet zahlreiche Strafverfahren gegen Kioskbesitzer ein - Steueraufsichtsmaßnahmen des ZOLLs in München

Aktuelle Polizeimeldung: Verkehrsunfall Bild: Adobe Stock / Stefan Körber

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Im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle überprüfte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Rosenheim insgesamt 14 Kioske in der Münchener Innenstadt. Insgesamt leitete sie acht Strafverfahren ein und stellte zahlreiche unversteuerte und nicht für den Verkauf zugelassene Waren und Tabakerzeugnisse sicher.Im Fokus der Prüfung durch die mit der Steueraufsicht betrauten Zöllnerinnen und Zöllner war insbesondere die gewerbliche Verwendung sowie die Lagerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, vorallem Tabakerzeugnisse. Dabei hat der ZOLL den Blick immer auch auf andere für den Verkauf nicht zulässige tabak- oder tabakähnliche Erzeugnisse, wie beispielsweise Snus oder Nikotinbeutel.In der Summe stellte der ZOLL an diesem Tag 64 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, rund 200 nach dem Konsumcannabisgesetz verbotene E-Zigaretten und 50 Stück unversteuerte Substitute sowie insgesamt 200 Gramm Snus sicher. In einem der Kioske wurde außerdem eine große Anzahl möglicherweise gefälschter Produkte sichergestellt.

Immer wieder deckt der ZOLL auf, dass E-Zigaretten angeboten werden, deren Besitz und Verkauf in Deutschland verboten ist. Ein wichtiger Aspekt ist daher die Aufklärung und Sensibilisierung der Geschäftsleute sowie die Herstellung der Steuergerechtigkeit."Wir sehen uns bestärkt in unserer Aufgabe, nicht erlaubte und möglicherweise stark abhängig machende Produkte aus dem Verkehr zu ziehen. Besonders geht es auch um den Schutz junger Menschen, die gefährdet sind, auf nicht zulässige E-Zigaretten anzuspringen und vielleicht dabei nicht ahnen, in welch starke Abhängigkeit sie geraten können.", so Pressesprecherin Marion Dirscherl vom Hauptzollamt Rosenheim.

Im Rahmen der Kontrollen ergab sich ein Zufallsfund von 64 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak und zwei Kilogramm Wasserpfeifentabak mit falsch aufgebrachten Steuerzeichen (wir berichteten).

Zusatzinformation:

Der ZOLL führt Steueraufsichtsmaßnahmen im Bereich der Verbrauchsteuern (z. B. Tabaksteuer) durch. Im Fokus stehen zahlreiche Regelungen, Auflagen und Beschränkungen, die beim Umgang mit diesen Waren beachtet werden müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Pruefungen-und-Ueberwachungsmassnahmen/%C3%9Cberwachungsmassnahmen/ueberwachungsmassnahmen_node.html#vt-sprg-1

Nach welchen Gesichtspunkten sich die Berechnung der Tabaksteuer ergibt kann nachgelesen werden unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuerhoehe-Besonderheiten-kleine-Erzeuger/Tabak/tabak_node.htmlBeispielsweise wird voraussichtlich für die sichergestellten nicht versteuerten Substitute (rund 50 Stück) ein Steuerbetrag von etwa 450 Euro nachzuzahlen sein.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Rosenheim vom 23.01.2026 gegen 13:28 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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