Polizeimeldung Börde, 22.01.2026: Zeugenaufruf nach vermisster Person
Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa/ Matthias Bein
Erstellt von Team Datenjournalismus
22.01.2026 09.27
Für den Landkreis Börde hat die Polizei eine neue Meldung herausgegeben. In dieser heißt es:
Bereits seit dem 25.12.2025 gilt der 32-jährige Stefan A. als vermisst. Dieser verließ an diesem Abend gegen 20:00 Uhr die Wohnanschrift seiner Familie in Barleben und begab sich in bislang unbekannte Richtung. Mögliche Aufenthaltsorte im Nahbereich wurden in den vergangenen Wochen im Rahmen mehrerer polizeilicher Einsätze u.a. mit Fährtensuchhunden und der Tauchergruppe der Landesbereitschaftspolizei erfolglos abgesucht. Aus den Ermittlungen ergeben sich jedoch auch Hinweise darauf, dass der Vermisste sich fußläufig in nördliche Richtung (Stadtgebiet Wolmirstedt) begab. Es ist nicht ausgeschlossen, dass öffentliche Verkehrsmittel genutzt worden.
Trotz der frühzeitigen Öffentlichkeitsfahndung vom 26.12.2025 liegen dem Polizeirevier Börde bislang keine sachdienlichen Hinweise aus der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Verschwinden des Vermissten vor.
Der Vermisste kann wie folgt beschrieben werden:
Körpergröße: 1,78 Meter Körperbau: schlanke Statur Kopfhaare: braun, kurz Bart: zuletzt Vollbart Augen: braun Bekleidung: dunkelblaue Hose, schwarze Jacke, dunkelblauer Schal, graue Barfußschuhe
Personen, die Hinweise zum Verbleib des Vermissten geben können oder diesen nach dem 25.12.25, 20:00 Uhr erblickten, werden gebeten sich umgehend an das Polizeirevier Börde (03904/478-0) oder jede andere Polizeidienststelle zu wenden.
„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.
Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.
Bilder zum Fall finden Sie in der Originalmeldung der Polizei.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Börde. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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