Polizei-News Karlsruhe, 21.01.26: Festnahme wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Stefan Sauer
Erstellt von Team Datenjournalismus
21.01.2026 13.08
Die Bundesanwaltschaft hat heute (21. Januar 2026) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. Dezember 2025 die
deutsch-ukrainische Staatsangehörige Ilona W.
in Berlin von Beamten des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zugleich wurden die Räumlichkeiten der Beschuldigten sowie die Räumlichkeiten von zwei weiteren, auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten im Landkreis Havelland (Brandenburg), im Landkreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) und in München durchsucht.
Die heute festgenommene Beschuldigte ist dringend verdächtig, für einen Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihr im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Ilona W. unterhält spätestens seit November 2023 nachrichtendienstliche Kontakte in die Russische Botschaft in Berlin. Ihr Kontaktmann ist für einen russischen Geheimdienst tätig. Ihm verschaffte die Beschuldigte bei diversen Gelegenheiten unter anderem Informationen mit Bezug zu dem Krieg zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine. So stellte sie Hintergrundinformationen über Teilnehmer hochkarätiger politischer Veranstaltungen zusammen und holte Erkundigungen über Standorte der Rüstungsindustrie, Drohnentests und geplante Lieferungen von Drohnen an die Ukraine ein. Für ihre Zwecke wandte sich Ilona W. zum Teil auch an ehemalige Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, mit denen sie persönlich bekannt war. Bisweilen half die Beschuldigte ihrem Kontaktmann aus der russischen Botschaft dabei, unter Aliaspersonalien selbst politische Veranstaltungen in Berlin aufzusuchen, um dort für den Geheimdienst relevante Kontakte aufzubauen.
Die Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Das vorliegende Verfahren geht auf Erkenntnismitteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst zurück. Mit der Durchführung der polizeilichen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Der Generalbundesanwalt vom 21.01.2026 gegen 12:33 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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