Polizei-News Rheinland-Pfalz, 19.01.26: Betrug durch "falsche Polizeibeamte" - Polizei braucht wirksame Ermittlungsbefugnisse
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marcus Brandt
Erstellt von Team Datenjournalismus
19.01.2026 18.37
Die Schadenssumme durch Betrugsdelikte im Zusammenhang mit sogenannten "falschen Polizeibeamten" hat in Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2025 bereits 1,44 Millionen Euro erreicht. Damit liegt sie schon jetzt über dem gesamten Schaden des Jahres 2024. Das hat Innenminister Michael Ebling öffentlich gemacht.
Diese Entwicklung ist kein Ausrutscher, sondern Ausdruck einer dauerhaft wachsenden, hochprofessionell organisierten Kriminalitätsform. Die Täter agieren arbeitsteilig, grenzüberschreitend und mit hoher technischer Raffinesse. Die Polizei stößt dabei immer häufiger an rechtliche Grenzen.
Ein zentrales Problem: Ermittlungsrichter lehnen regelmäßig Anträge auf Erhebung von Verkehrsdaten nach § 100g StPO ab, weil bandenmäßiger Betrug bislang keine Katalogstraftat ist. Damit fehlt der Polizei in genau den Verfahren, in denen Täter fast ausschließlich über Telefon und digitale Kommunikation agieren, ein entscheidendes Ermittlungsinstrument.
Patrick Müller, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Rheinland-Pfalz, erklärt:"Bandenmäßiger Betrug muss unverzüglich in den Katalog des § 100g StPO aufgenommen werden. Ohne Verkehrsdaten stehen Ermittlungen in diesen Fällen oft von Beginn an auf verlorenem Posten. Die Täter bleiben anonym, die Geschädigten bleiben mit ihrem Schaden und ihrer Angst allein. Das ist weder rechtsstaatlich noch verantwortbar."
Die Zahlen zeigen klar: Es geht längst nicht mehr um Einzelfälle, sondern um organisierte Strukturen mit hoher krimineller Energie. Wer hier an veralteten gesetzlichen Grenzen festhält, schützt am Ende nicht die Bürgerrechte, sondern die Täter.
Neben der gesetzlichen Anpassung braucht es zudem einen realistischen Blick auf die personelle Lage:"Diese Verfahren sind technisch anspruchsvoll, international vernetzt und extrem zeitintensiv. Ohne zusätzlichen Personalaufbau im Ermittlungsbereich wird selbst eine bessere Rechtsgrundlage ins Leere laufen", so Müller weiter.
Die DPolG Rheinland-Pfalz fordert deshalb:
- Aufnahme des bandenmäßigen Betrugs als Katalogstraftat in § 100g StPO
- Klare politische Priorisierung der Bekämpfung organisierter Betrugsdelikte
- Spürbaren Personalaufbau in den zuständigen Ermittlungsdienststellen
Wer den Schutz vor dieser Form der Kriminalität ernst meint, muss der Polizei die rechtlichen und personellen Mittel geben, um Täter auch tatsächlich zu ermitteln. Alles andere ist Symbolpolitik auf dem Rücken der Geschädigten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des DPolG Rheinland-Pfalz vom 19.01.2026 gegen 17:57 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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