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Polizei-News Mainz, 02.01.26: Unerlaubter Umgang mit einer Schreckschusswaffe

Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / David Young

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In den frühen Morgenstunden des 1. Januar 2026 gegen 02:00 Uhr kam es im Bereich der Berliner Straße in Mainz zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Eine Streife der Polizeiinspektion Mainz 1, die wegen eines anderen Einsatzes in der Nähe war, konnte einen 39-jährigen Mainzer feststellen der mehrfach mit einer Schreckschusswaffe Feuerwerksmunition in die Luft schoss.

Der Mainzer war nicht im Besitz eines gültigen kleinen Waffenscheins, welcher für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit zwingend erforderlich ist.

Die mitgeführte Schreckschusswaffe wurde vor Ort sichergestellt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.

Hinweise der Polizei:

Das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Waffen) ist in der Öffentlichkeit nur mit einem gültigen kleinen Waffenschein erlaubt. Das Abfeuern von Reiz- oder Feuerwerksmunition in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Insbesondere in der Silvesternacht kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch den unsachgemäßen Umgang mit solchen Waffen.Die Polizei weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Waffengesetz konsequent verfolgt werden und bittet die Bevölkerung, sich vor dem Erwerb und Gebrauch entsprechender Waffen über die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu informieren.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Mainz vom 02.01.2026 gegen 11:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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