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Polizei-News Sömmerda, 31.12.25: Altersgrenze für Feuerwerk nicht erreicht

Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / roibu

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Am 31.12.2025 stellten Beamte der Polizeiinspektion Sömmerda mehrere Minderjährige fest, welche Pyrotechnik in Form von "Böllern" mit sich führten.

Der Umgang mit den mitgeführten Böllern ist grundsätzlich ab 18 Jahre gestattet. Da die Altersgrenze nicht erreicht wurde, wurden die Knallkörper, auch zum Schutz vor ernsthaften Verletzungen, sichergestellt und die Minderjährigen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Landespolizeiinspektion Erfurt vom 31.12.2025 gegen 15:44 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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