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Polizei-News Heidekreis, 29.12.25: Feuerwerk an Silvester - Tipps ihrer Polizei!

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Paul Zinken

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Feuerwerk an Silvester - Tipps ihrer Polizei!

Heidekreis: Heute startete auch im Heidekreis der Verkauf von Silvesterfeuerwerk - durch leichtfertigen Umgang kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Vor allem illegale Feuerwerkskörper sorgen regelmäßig für Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.

Ein falscher Umgang mit Feuerwerk kann aber nicht nur gesundheitliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben, denn der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf nur an Erwachsene verkauft werden, denn nur wer volljährig ist, darf in der Regel zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden - und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2.

Übrigens: Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester und Neujahr gezündet werden! Je nach Wohnort kann es Abweichungen geben, da Städte/Gemeinden selbst über den Zeitraum entscheiden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein hohes Bußgeld. Zudem herrscht in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern ein generelles Böllerverbot.

Weitere Tipps der Polizei Heidekreis für den richtigen Umgang mit Feuerwerk:

  • Kaufen Sie das Feuerwerk ausschließlich in regulären Geschäften (z. B. Supermärkte) und achten Sie auf das CE-Zeichen mit einer vierstelligen Nummer der Prüfstelle (z. B. CE 0589) und die Registrierungsnummer (z. B. 0589-F2-4567)! Die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache vorhanden sein!

  • Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse und geprüfte Online-Shops kaufen!

  • Feuerwerke aus dem Ausland sollten gemieden werden, da diese möglicherweise ungeprüft, extrem gefährlich und zudem in Deutschland verboten sind!

  • Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen!

  • Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollten Sie auf keinen Fall wieder anzünden!

  • Feuerwerksreste sollten erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt sind - sie können dann über den Hausmüll entsorgt werden. Nicht explodiertes, CE-gekennzeichnetes Feuerwerk sollte auf einem Recycling- oder Wertstoffhof für gefährliche Abfälle abgegeben werden!

  • Achten Sie besonders auf Kinder und machen Sie ihnen die Gefahr deutlich!

  • Basteln Sie auf keinen Fall selbst Feuerwerk - das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich!

  • Zünden Sie das Feuerwerk niemals in geschlossenen Räumen!

  • Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht - zünden Sie ihre Feuerwerkskörper also möglichst nüchtern!

Für die Tierwelt ist Silvester übrigens mit sehr viel Stress verbunden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Heidekreis vom 29.12.2025 gegen 14:07 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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