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Polizei-News Göttingen, 29.12.25: Polizei Göttingen erhöht Präsenz an neuralgischen Punkten und in Stadtteil Grone zu Silvester

Feuerwehr für das Presseportal Bild: Adobe Stock / MAK

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Die Polizeiinspektion Göttingen bereitet sich auf die einsatzintensivste Nacht des Jahres vor. Rund um den Jahreswechsel wird eine deutliche Zunahme unterschiedlichster polizeilicher Einsatzanlässe erwartet. Die Polizei in Stadt und Landkreis ist gut vorbereitet.

"Die örtlich zuständigen Einsatz- und Streifendienste in Stadt und Landkreis Göttingen sind für diese besondere Nacht insgesamt gut aufgestellt und werden mit mehr Beamtinnen und Beamten auf den Straßen präsent sein, um die Sicherheit von friedlich Feiernden zu gewährleisten und Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zu unterbinden," sagt Polizeirat Luis-Miguel Herrmann (Foto) von der Polizeiinspektion Göttingen am Montag (29.12.25).

Das größte Arbeitsaufkommen für die Polizei wird es erfahrungsgemäß in Göttingen geben. Neben dem Alltagsgeschäft liegt ein Fokus der Beamtinnen und Beamten auf der Einhaltung des Böllerverbotes. Einsatzleiter Herrmann setzt hierfür auf mehr Präsenz von Einsatzkräften an potentiellen Brennpunkten in der unmittelbaren Innenstadt, wie u. a. dem Wilhelmsplatz, dem Markt (Altes Rathaus/Gänseliesel), dem Waageplatz sowie dem Robert-Gernhardt- und dem Albaniplatz, aber auch auf einen bereits in der Universitätsstadt laufenden Präventionseinsatz.

Präventionseinsatz seit Anfang Dezember

"Die Polizeiinspektion Göttingen führt bereits seit Anfang des Monats in Göttingen einen Präventionseinsatz durch. Darauf aufbauend sind wir in der Stadt fließend sowohl mit zusätzlichen uniformierten, aber auch zivilen Beamtinnen und Beamten unterwegs. Wir wollen damit frühzeitig an die Vernunft aller Feiernden appellieren, für die Silvesternacht sensibilisieren und werden auch niedrigschwellig Aufenthaltsverbote für Unbelehrbare prüfen. Dann dürften sich diese Personen in der Silvesternacht nicht an neuralgischen Punkten aufhalten", so Herrmann.

Mehr Polizei in der Göttinger Innenstadt und in Grone ab dem frühen Silvesterabend

"Die Erfahrungen aus vergangenen Silvesternächten fließen kontinuierlich in die weitere Einsatzplanung ein. Ziel ist es, bewährte Maßnahmen fortzuführen und Einsatzkonzepte fortlaufend an die jeweilige Lageentwicklung anzupassen", sagt der Einsatzleiter.In Göttingen werden deshalb erneut bereits ab dem frühen Mittwochabend (31.12.25) mehr Einsatzkräfte im Stadtgebiet unterwegs sein, die Lage beobachteten und bei Bedarf innerhalb der Wallanlagen sowie auch im Stadtteil Grone erste festgestellte Ordnungswidrigkeiten ahnden.

"Der Polizei stehen verschiedene abgestufte Maßnahmen zur Verfügung, um auf Entwicklungen frühzeitig reagieren zu können. Hierzu zählen unter anderem Kontrollen, Platzverweise und eine flexible Anpassung der Einsatzstrategie. Ob darüber hinaus weitergehende Maßnahmen erforderlich werden, richtet sich nach der konkreten Lageentwicklung vor Ort. Ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer Einsatzvorbereitung ist die enge Zusammenarbeit mit der Stadt Göttingen. Diese Kooperation dient insbesondere der Durchsetzung bestehender Regelungen und der frühzeitigen Lagebewertung im Vorfeld des Jahreswechsels. Die gemeinsamen Kontrollen bilden hierfür einen wichtigen Baustein", erklärt Polizeirat Herrmann.

Konzentrierte Maßnahmen auch im Stadtteil Grone

In Grone konzentrieren sich die polizeilichen Maßnahmen vor allem auf den Bereich rund um den Jonaplatz. In Vorbereitung auf die Silvesternacht ist in dem Göttinger Stadtteil bereits seit Anfang Dezember mehr Polizei zu sehen. Die verstärkte Bestreifung wird mit dem näher rückenden Jahreswechsel weiter intensiviert. Die zunehmende Polizeipräsenz ist Teil des abgestuften Offensiv-Konzeptes der Göttinger Polizei aus dem Vorjahr. Dessen Anwendung hatte in der Nachbetrachtung dazu geführt, dass der Jahreswechsel 2024/2025 insgesamt vergleichsweise ruhig verlief und insbesondere auf dem Jonaplatz deutlich weniger Einsatzanlässe registriert wurden als im Jahr davor. Bewährt hat sich offenbar auch die Ausleuchtung des neuralgischen Punktes durch einen speziellen Lichtmastkraftwagen der Polizei in den Stunden vor und nach Mitternacht. Auf dieses Einsatzmittel wird man deshalb auch in der diesjährigen Silvesternacht wieder zurückgreifen.

Einsatzleiter Luis-Miguel Herrmann appelliert an die Vernunft aller Feiernden

"Der Jahreswechsel steht für Zuversicht und Zusammenhalt. Wir wünschen allen Menschen in unserer Stadt einen friedlichen und sicheren Start in das neue Jahr. In der Silvesternacht sind Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei mit zusätzlichen Einsatzkräften für Ihre Sicherheit im Einsatz. Dabei muss eins unmissverständlich klar sein: Angriffe auf Einsatzkräfte werden in keiner Weise toleriert. Wer Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste angreift oder behindert, muss mit sofortigem, konsequentem polizeilichem Einschreiten und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wir haben uns auf die Silvesternacht umfassend vorbereitet und werden im Rahmen eines Präventionseinsatzes sowohl im Vorfeld als auch während des Jahreswechsels sichtbar präsent sein. Unser Ziel ist es, die große Mehrheit der Menschen zu schützen, die friedlich feiern möchte. Gegen Personen, die rücksichtslos oder gewaltbereit auftreten, werden wir entschlossen vorgehen. In solchen Fällen kann es in letzter Konsequenz auch erforderlich sein, Personen in Gewahrsam zu nehmen" und weiter "Ich möchte auch nochmal besonders darauf hinweisen, dass nicht zugelassene eingeführte Feuerwerkskörper hochgefährlich sind. Sie stellen ein erhebliches Risiko für Sie selbst, Unbeteiligte und Einsatzkräfte dar. Ihr Besitz und ihre Verwendung sind strafbar und werden konsequent verfolgt," sagt Einsatzleiter Luis-Miguel Herrmann abschließend.

Weitere Pressemitteilungen im Kontext "Silvester"

Pressemitteilung Polizeidirektion Göttingen vom 29.12.2025 zur Kampagne für mehr Respekt gegenüber Polizei, Feuerwehren und Rettungsdiensten an Silvesterhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7452/6186623

Pressemitteilung der Stadt Göttingen vom 1. Dezember 2025/Böllerverbot in der Göttinger Innenstadt

Zum Schutz von Menschen und Gebäuden gilt zur Jahreswende 2025/2026 in der gesamten Göttinger Innenstadt wieder ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall einschließlich des Albani-Parkplatzes darf am Mittwoch, 31. Dezember 2025, und am Donnerstag, 1. Januar 2026, kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden.Im übrigen Stadtgebiet ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ebenfalls verboten. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten.Wer gegen das sogenannte Böllerverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Stadt Göttingen und die Polizeiinspektion Göttingen werden gemeinsam entsprechende Kontrollen durchführen: Bereits am frühen Abend des 31. Dezember werden Streifenteams der Polizei in der Innenstadt unterwegs sein, die Situation beobachten und bei Verstößen ggf. Verwarnungsgelder festsetzen sowie Böller beschlagnahmen. Ziel der Streifen ist es vor allem, zu informieren und dadurch präventiv zu wirken. Darüber hinaus will die Stadt schriftlich auch alle Verkaufsstellen für Feuerwerkskörper unterrichten.Bereits in den letzten Jahren war der Einsatz von Feuerwerk der Kategorie F2 in der Innenstadt verboten. Mit einer entsprechenden Anordnung können Polizei und Ordnungskräfte einfacher durchgreifen, wenn sie den Einsatz von verbotenem Feuerwerk bemerken. Das 2016 erstmals verfügte Verbot wurde bei den letzten Jahreswechseln weitgehend eingehalten.Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sind erkennbar an der Kennzeichnung "Kat. F2" und dürfen in diesem Jahr nur vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist ausschließlich am 31. Dezember sowie am 1. Januar erlaubt, allerdings nur außerhalb der Innenstadt.Zur Kategorie F2 zählen Feuerwerke, insbesondere Kleinfeuerwerke wie Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel, Knallkörper usw. Auf den Verkaufsverpackungen ist die Kategorie angegeben, so dass bereits beim Kauf grundsätzlich Klarheit herrschen sollte, dass diese Produkte in der Silvesternacht nicht in der Innenstadt abgefeuert werden dürfen.Die entsprechende Allgemeinverfügung zum Böllerverbot wurde im Amtsblatt 26 vom Dienstag, 2. Dezember 2025, veröffentlicht.

https://www.goettingen.de/portal/meldungen/boellerverbot-in-der-goettinger-innenstadt-900004602-25480.html?rubrik=900000003

Pressemitteilung Hauptzollamt Kiel vom 29. Dezember 2025HZA-KI: Ein sicherer Jahreswechsel beginnt mit verantwortungsvollen Entscheidungen / Zoll warnt vor gefährlichen Böllern und Raketen zu Silvester

Der Jahreswechsel steht vor der Tür - und für viele gehört ein Feuerwerk einfach dazu. Doch gerade in den Tagen vor Silvester tauchen immer wieder Feuerwerkskörper auf, die aus dem Ausland stammen, online bestellt wurden oder deren Herkunft unklar ist.Der Zoll warnt ausdrücklich: Solche Produkte können extrem gefährlich sein.Nicht zugelassenes Feuerwerk ist oft mangelhaft verarbeitet oder enthält besonders aggressive Knallsätze. Schon beim Zünden kann es unkontrolliert explodieren - mit schweren Folgen.Verbrennungen, Verätzungen, Augenverletzungen oder sogar der Verlust von Gliedmaßen sind keine Seltenheit.Besonders riskant sind sogenannte BKS-Böller. Diese enthalten einen Blitzknallsatz, der deutlich heftiger reagiert als das in Deutschland bei zugelassenen Silvesterböllern verwendete Schwarzpulver.Größere Mengen dieses Knallsatzes können eine enorme Energie entwickeln. Deshalb sind BKS-Böller in Deutschland für den privaten Gebrauch verboten und nur mit besonderer sprengstoffrechtlicher Erlaubnis zulässig.Wer Feuerwerkskörper kauft oder nach Deutschland einführt, sollte deshalb genau hinschauen: Erlaubt sind ausschließlich konformitätsbewertete Produkte mit gültiger CE-Kennzeichnung. Die Einfuhr von nicht zugelassenem oder falsch gekennzeichnetem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten - auch dann, wenn das CE-Zeichen gefälscht ist."Der Zoll geht konsequent gegen unerlaubtes Feuerwerk vor. Bei entsprechenden Aufgriffen werden die Feuerwerkskörper sichergestellt und es wird immer ein Strafverfahren eingeleitet", erklärt Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel."Wer zu illegalem Feuerwerk greift, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere."Zusätzlich ist zu beachten, dass für bestimmte Feuerwerkskörper bereits ab Kategorie F2 eine besondere Erlaubnis erforderlich sein kann. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 gilt dies ohne Ausnahme.Das Hauptzollamt Kiel rät daher dringend: Kaufen Sie Feuerwerk nur im regulären Handel, achten Sie auf eine gültige CE-Kennzeichnung und lassen Sie die Finger von vermeintlichen "Schnäppchen" aus dem Ausland oder aus dem Internet.

Weitere Informationen zu erlaubtem Feuerwerk finden Sie unterhttps://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2

https://www.presseportal.de/print/6186691-print.html

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Göttingen vom 29.12.2025 gegen 13:56 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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