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Polizei-News Landkreis Harburg, 29.12.25: Alle Jahre wieder - Polizei warnt vor illegalem Feuerwerk

Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / Christoph Reichwein

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Seit heute läuft der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester. Leider gibt es neben den regulären Anbietern auch zweifelhafte Händler, die Feuerwerk anbieten, das nicht geprüft und somit für den deutschen Markt gar nicht zugelassen ist. Dabei besteht große Gefahr bei der Benutzung. Häufig sind größere Sprengstoffmengen in den Böllern, was bei unsachgemäßem Gebrauch zu schwersten Verletzungen führen kann.

Folgende Tipps sollten beachtet werden

Kauf von Silvesterfeuerwerk: - Nur in regulären Geschäften kaufen - Illegales Feuerwerk wird oft von "fliegenden" Händlern verkauft - Feuerwerkskörper im Internet nur über seriöse Online-Shops kaufen - Keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland kaufen

Erkennungsmerkmale von zugelassenem Feuerwerk: - CE-Zeichen und Zulassungszeichen (Registriernummer) - Beispiel: 0589 - F2 - 1234 - Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 nur mit behördlicher Erlaubnis

Einsatz von Feuerwerkskörpern in Deutschland: - Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen Silvesterfeuerwerk nutzen - Kleinstfeuerwerk (Kategorie F1) ab 12 Jahren und ganzjährig - Verkauf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene

Strafbarkeit und Gefahren: - Besitz, Weitergabe und Abbrennen von nicht zugelassenem Feuerwerk sind strafbar - Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro - Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper ist verboten - Selbsthergestelltes Feuerwerk ist lebensgefährlich und strafbar

Sicherheitshinweise: - Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und einhalten - Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen - Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einhalten - Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist verboten

Verbote und Einschränkungen: - Feuerwerkskörper nur vom 31. Dezember bis 1. Januar zünden - In manchen Gemeinden gibt es zusätzlich zeitliche Einschränkungen - Verbote in Innenstädten, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen - Gemeinden können das Abbrennen von Feuerwerk komplett verbieten

Ausführliche Hinweise sind auch auf der Homepage der Polizeilichen Kriminalprävention von Bund und Ländern zu finden: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/silvesterboeller/

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Harburg vom 29.12.2025 gegen 12:13 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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