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Polizei-News Bremen, 29.12.25: Nr. - 0847Polizei Bremen informiert zur Silvesternacht

Raub für das Presseportal Bild: Adobe Stock / pattilabelle

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Ort: BremenZeit: 31.12.25

Die Polizei Bremen bereitet sich intensiv auf die Silvesternacht vor und wird mit verstärkten Einsatzkräften in der Stadt präsent sein. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und rechtlichen Vorgaben, um einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel für alle zu gewährleisten.

Böller- und Mitführverbote

Wie in den Vorjahren gelten Böller- und Raketenverbote an mehreren zentralen Orten: Rund um das Rathaus, im Schnoor, auf der Teerhofbrücke und an der Schlachte. Im Bereich der Teerhofbrücke und der Schlachte ist zudem das Mitführen von Feuerwerkskörpern untersagt.

Eigensicherung und Videoüberwachung

Die Polizei Bremen wird die Lage zur Silvesternacht kontinuierlich bewerten. Derzeit gibt es keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung für die Stadtgemeinde Bremen. Dennoch hat die Sicherheit der Einsatzkräfte höchste Priorität. Zur Prävention und Verfolgung von Straftaten sind unter anderem der Einsatz von Bodycams sowie eine gezielte Videoüberwachung geplant. In den vergangenen Jahren kam es zu Übergriffen auf Einsatzkräfte, teilweise unter Einsatz von Feuerwerkskörpern. Solche Vorfälle werden konsequent verfolgt.

Rechtliche Vorgaben zu Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich am 31. Dezember von 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr erlaubt, mit Ausnahme der ausgewiesenen Verbotszonen. Darüber hinaus gelten folgende Einschränkungen: Verbot in der Nähe von Krankenhäusern,Kinder- und Seniorenheimen, Kirchen sowie rund um den Flughafen Bremen. Abstand von mindestens 150 Metern zu Tankstellen, Tanklagern, Reet- und Fachwerkhäusern. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Gefahren durch selbstgebautes Feuerwerk

Die Polizei warnt eindringlich vor der Herstellung von Feuerwerkskörpern. Selbstgebastelte Silvesterböller sind extrem gefährlich und können bereits durch geringe mechanische oder thermische Einwirkungen explodieren. Neben schwerwiegenden Verletzungen drohen strafrechtliche Konsequenzen: Selbsthergestellte Sprengsätze fallen unter das Waffengesetz oder Sprengstoffgesetz und können Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

Schreckschuss- und Anscheinswaffen

Auch der Umgang mit Schreckschuss- und Anscheinswaffen ist verboten. Diese täuschend echt wirkenden Waffen können zu gefährlichen Situationen führen und hohe Bußgelder sowie Einsatzkosten nach sich ziehen.

Die Polizei Bremen appelliert an die Vernunft und Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und durch umsichtiges Verhalten zu einem sicheren Jahreswechsel beizutragen. Wir wünschen allen einen guten und friedlichen Start ins neue Jahr!

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Bremen vom 29.12.2025 gegen 11:25 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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