Polizei-News Bremen, 24.12.25: Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk / Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / Christoph Reichwein
Erstellt von Team Datenjournalismus
24.12.2025 09.41
Viele freuen sich schon auf das Feuerwerk zum Jahreswechsel und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit bunten Raketen und Fontänen und dem ein oder anderen Böller begrüßen. Aber Vorsicht!
Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher - allein 2024 waren es über sieben Tonnen. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren.
Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen sein.
Im schlimmsten Fall kann die Verwendung nicht zugelassener Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen haben. Es kann zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, denn die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Neben der Einleitung eines Strafverfahrens werden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt oder sichergestellt.
Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerks-körper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.
"Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörperverzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben", betont Jens Pietsch, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bremen, "damit es ein guter Start ins neue Jahr wird. Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar!"
Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BAM und des
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Bremen vom 24.12.2025 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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