Polizei-News Braunschweig, 23.12.25: ZOLL sichert 50 Liter unversteuertes Liquid in Braunschweig und setzt 12.500 Euro Tabaksteuer fest
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius
Erstellt von Team Datenjournalismus
23.12.2025 10.40
Bei einer Kontrolle eines Verkaufsgeschäfts für Tabakwaren in Braunschweig am Vormittag des 17.12.2025 hat die Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig fast 50 Liter unversteuertes Liquid für E-Zigaretten ohne Steuerzeichen (sogenannte Steuerbanderolen) festgestellt. Außerdem wurden 83 weitere leere Behältnisse sichergestellt, die ebenfalls zur Befüllung von unversteuertem Liquid aufgemacht waren. Diese teilweise handschriftlich beschrifteten Behältnisse sowie weiteres Material, wie Dosierspritzen, lies die Zöllner annehmen, dass hier nicht nur illegal Tabakwaren vertrieben, sondern auch hergestellt wurden.
Das Liquid wurde sowohl hinter dem Ladentresen, als auch im anliegenden Lager festgestellt. Ein Teil der Verpackungen wies ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum auf. Noch während die Zöllner mit dem Zählen der Verpackungen beschäftigt waren, entzog sich der Geschäftsinhaber der Maßnahme. Er stieg in die Straßenbahn und fuhr davon, weil er irrtümlich davon ausging, er müsse nicht bis zum Ende der Maßnahme anwesend sein. Der Inhaber wurde daraufhin von einem Streifenwagen des Zolls wieder zurück zum Geschäft gebracht.
Durch den ZOLL wurde gegen den 68-jährigen Geschäftsinhaber ein Strafverfahren wegen Steuerhehlerei aufgrund des Handels mit unversteuerten Tabakwaren eingeleitet. Des Weiteren hat der ZOLL Tabaksteuer in Höhe von fast 12.500 Euro festgesetzt.
Da der Geschäftsinhaber geschäftsmäßig handelte, kann ihn eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft erwarten. In minder schweren Fällen liegt die Strafandrohung bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die genaue Strafe wird jedoch vom Gericht im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, wie Schadenshöhe, die Rolle des Täters und Vorstrafen, festgelegt.
Das weitere Verfahren wird vom Zollfahndungsamt Hannover - Dienstsitz Magdeburg geführt. Fragen zum weiteren Verfahren sind daher bitte an das Zollfahndungsamt zu richten (presse@zfah.bund.de).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Braunschweig vom 23.12.2025 gegen 10:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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