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Polizei-News Delmenhorst, 22.12.25: Polizei Delmenhorst/Wesermarsch: Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk

Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / jgfoto

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Mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage weist die Polizei auf den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Jedes Jahr kommt es durch die unsachgemäße Verwendung von Pyrotechnik zu schweren Verletzungen, Bränden und Sachschäden, die leicht zu verhindern wären.

Grundsätzlich werden Knallkörper im Sprengstoffgesetz in drei Kategorien unterteilt:

  • Kleinfeuerwerk (Kategorie F1): Hierzu gehören Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummer oder Bodenfontänen. Diese Artikel dürfen ganzjährig an Personen ab 12 Jahren abgegeben und durch diese verwendet werden.
  • Mittelfeuerwerk (Kategorie F2): Artikel wie Raketen, Böller oder Batterien dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Der Verkauf an Verbraucher ist ausschließlich vom 29. bis 31. Dezember zulässig. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Wer sie außerhalb dieser Zeiten zündet oder in der Nähe besonders schutzbedürftiger Einrichtungen (u. a. Kirchen, Krankenhäuser, Seniorenheime) nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz.
  • Großfeuerwerk (Kategorie F3 und F4): Hierbei handelt es sich um leistungsstärkeres und gefährlicheres Feuerwerk, das nur mit behördlicher Erlaubnis und Fachkunde erworben und verwendet werden darf.

Für die Allgemeinheit von Interesse dürften in Bezug auf die Feierlichkeiten zum Jahreswechsel lediglich die Kategorien F1 und F2 sein. Die Polizei bittet die Bürgerinnen und Bürger bei dem Umgang mit diesen beiden Feuerwerksklassen um die Beachtung folgender Hinweise:

  • Verwenden Sie ausschließlich zugelassenes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung der Hersteller
  • Zünden Sie Knallkörper nicht in der Hand oder in der Nähe von Menschen
  • Werfen Sie Feuerwerk niemals auf Personen, Tiere oder in Menschenmengen
  • Beachten Sie lokale Verbote und zeitliche Einschränkungen

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kennzeichnung durch PTB im Kreis) dürfen in der Öffentlichkeit nur mit Kleinem Waffenschein geführt werden. Das Schießen mit diesen Waffen ist in der Öffentlichkeit - auch am 31. Dezember und 01. Januar - nicht erlaubt und erfordert grundsätzlich eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Nicht zugelassene Feuerwerkskörper (sog. Polenböller) sind verboten und können schwerste Verletzungen wie zum Beispiel

  • Knalltraumen, Tinnitus
  • Verbrennungen
  • Verlust von Gliedmaßen
  • Verätzungen der Augen, Haut und Atemwege
  • Atemnot und Lungenschädigungen

hervorrufen.

Eltern werden gebeten, besonders auf ihre Kinder zu achten. Kinder und Jugendliche dürfen Feuerwerkskörper nur entsprechend der Altersfreigaben verwenden. Tiere reagieren häufig mit Angst auf laute Knallgeräusche - nehmen Sie daher Rücksicht auf Haus- und Wildtiere.

Sollten Verstöße gegen die geltenden Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerk festgestellt werden - etwa das Zünden verbotener Knallkörper, das Abbrennen in Verbotszonen oder das gezielte Gefährden von Menschen - wenden Sie sich umgehend an die Polizei. Nur so können schwere Unfälle verhindert und das sichere Feiern für die Allgemeinheit gewährleistet werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Delmenhorst vom 22.12.2025 gegen 15:20 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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