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Polizeifahndung Kiel, 19.12.25: Zoll stellt vier illegal beschäftigte Arbeiter auf Kieler Werksgelände fest

Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christoph Reichwein

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Mit 33 Zöllnerinnen und Zöllnern überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel am 15. Dezember 2025 eine Gießerei in Kiel.

"Vor Ort wurden fünf Arbeitnehmer angetroffen. Vier von ihnen konnten weder einen gültigen Aufenthaltstitel noch eine Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland vorlegen", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Die zwei turkmenischen und zwei usbekischen Staatsangehörigen waren mit dem Entgraten von Großmotoren sowie mit Reinigungsarbeiten in den Produktionshallen beschäftigt. Diese Tätigkeiten waren an eine deutsche Firma ausgelagert worden, die ihrerseits eine polnische Firma einband.

Die Arbeiter gaben an, für die polnische Firma tätig zu sein. Drei von ihnen legten polnische Aufenthaltstitel vor, die lediglich eine kurzfristige Gültigkeit hatten. Diese Aufenthaltstitel berechtigen jedoch nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland.

Es besteht der Verdacht einer unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung, bei der ausländische Arbeitskräfte ohne die erforderlichen Genehmigungen eingesetzt wurden.

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf freie Unterkunft und Verpflegung.

"Die Arbeiter gaben an, monatlich rund 400 Euro für ein doppelt belegtes Zimmer zu zahlen und sich selbst zu versorgen. Zusätzlich sollen ihnen rund 200 Euro für angeblich erforderliche Unterlagen in Rechnung gestellt worden sein. Auch die Reisekosten nach Deutschland sollen die Arbeiter selbst getragen haben", so Oder weiter.

Den Männern wurden die Pässe abgenommen und die weitere Arbeitsaufnahme untersagt. Sie erhielten die Auflage, sich am Folgetag bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden, die über aufenthaltsrechtliche Maßnahmen entscheidet.

Der Zoll leitete Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts, der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung sowie der Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitserlaubnis ein.

In solchen Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sowie Geldbußen von bis zu 500.000 Euro.

"Als sogenannten Zufallsfund stellten die Einsatzkräfte bei einem der Arbeiter eine Bankkarte sicher, die kurz zuvor als gestohlen gemeldet und zur Sachfahndung ausgeschrieben war. Die Karte wurde an die zuständige Polizeidienststelle übergeben", so Oder abschließend.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

Zusatzinformation:

Nach den gesetzlichen Regelungen haftet bei einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung das aufnehmende deutsche Unternehmen als faktischer Arbeitgeber.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Kiel vom 19.12.2025 gegen 16:27 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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