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Polizei-News Aurich/Wittmund, 16.12.25: Warnung vor Betrügern am Telefon

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marcus Brandt

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Warnung vor Betrügern am Telefon

Am Telefon meldet sich eine Person und behauptet, das Bank- oder Nutzerkonto sei gehackt worden? Vorsicht, es handelt sich um eine perfide Betrugsmasche!

Eine 63-jährige Frau aus dem Landkreis Aurich erhielt am Montag den Anruf von einer männlichen Person, die sich als PayPal-Mitarbeiter ausgab. Der Mann behauptete, es gäbe ein Sicherheitsproblem mit dem PayPal-Konto der 63-jährigen. In dem Glauben, den Zugriff auf ihr PayPal-Konto wiederzubekommen, führte die Frau mehrere Echtzeitüberweisungen aus. Insgesamt entstand der 63-Jährigen ein Schaden im fünfstelligen Euro-Bereich.

Auch ein 52-jähriger Mann aus dem Landkreis Aurich wurde am Montag Opfer einer solchen Betrugsmasche. Er erhielt den Anruf eines angeblichen Bankmitarbeiters. Der Mitarbeiter am Telefon behauptete, das Bankkonto des 52-Jährigen sei gehackt worden. Auch er wurde davon überzeugt, dass er Geld überweisen müsse, um das Konto wieder richtig zu schützen. Er überwies im weiteren Verlauf eine fünfstellige Summe.

Tipps der Polizei:

  • Seriöse Unternehmen wie Microsoft oder PayPal nehmen nicht unaufgefordert Kontakt zu ihren Kunden auf. Sollte sich ein Servicemitarbeiter bei Ihnen melden, ohne dass Sie darum gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer auf.

  • Geben Sie auf keinen Fall private Daten, z. B. Bankkonto- oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten (z. B. PayPal) heraus.

  • Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer niemals Zugriff auf Ihren Rechner beispielsweise mit der Installation einer Fernwartungssoftware.

Wenn Sie Opfer wurden:

  • Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn runter. Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner unverzüglich betroffene Passwörter.

  • Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwartungsprogramm auf Ihrem Rechner löschen.

  • Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind.

  • Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits getätigte Zahlungen zurückholen können.

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund vom 16.12.2025 gegen 12:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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