Polizei-News Hildesheim, 15.12.25: Autobahnpolizei deckt am Wochenende gleich mehrere Verkehrsstraftaten auf
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Friso Gentsch
Erstellt von Team Datenjournalismus
15.12.2025 12.22
Am vergangenen Wochenende konnten durch Beamten der Autobahnpolizei Hildesheim gleich mehrere Verkehrsstraftaten aufgedeckt werden.
Der erste Sachverhalt geschah bereits am Samstagmittag, den 13.12.2025, im Bereich Seesen.
Gegen 11:50 stoppten Beamten einen 51-jährigen Fahrzeugführer aus Homberg Efze. Dieser befuhr die BAB 7 mit einem Fahrzeuggespann bestehend aus einem PKW und einem Anhänger. Dieses Gespann hätte die Fahrerlaubnis BE erfordert, der Fahrzeugführer war jedoch lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.Folglich war es ihm nicht erlaubt, das Fahrzeuggespann zu führen.
Ihm wurde die Weiterfahrt mit dem Fahrzeuggespann untersagt.
Der Fahrzeugführer setzte seine Fahrt anschließend ohne Anhänger fort.
Das nächste richtige Bauchgefühl hatten Beamten am Samstagabend, gegen 21:30 Uhr. Hier wurde im Bereich Hotteln ein PKW kontrolliert, welcher zuvor die BAB 7 befahren hatte.
Das Fahrzeug wurde von einem 48-jährigen Fahrzeugführer mit Wohnsitz im Ausland geführt.Bei der Kontrolle konnte der Fahrzeugführer keine Fahrerlaubnis vorlegen, sowie keinen Nachweis darüber erbringen, dass sein PKW über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt.
Ihm wurde durch die Beamten ebenfalls die Weiterfahrt untersagt.
In derselben Nacht, am 14.12.2025 gegen 01:30 Uhr fiel einer weiteren Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei ein PKW im Stadtgebiet Hildesheim auf.Bei diesem konnten diverse Fahrauffälligkeiten festgestellt werden.
Bei einer anschließend durchgeführten Verkehrskontrolle konnten bei dem Fahrzeugführer, einem 26-jährigen aus Kassel, zusätzlich alkoholtypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden.
Eine vor Ort durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,46 Promille.Aufgrund der Fahrauffälligkeiten und der Ausfallerscheinungen wurde hier von einer relativen Fahruntüchtigkeit nach §316 StGB ausgegangen.Bei dem nunmehr Beschuldigten wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt anschließend untersagt.
In allen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Hildesheim vom 15.12.2025 gegen 11:40 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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