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Polizei-News Delmenhorst / Hude, 05.12.25: Lebensgefährliches Trainsurfen - 13-Jähriger fährt auf Zugkupplung mit

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Soeren Stache

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Donnerstagnachmittag wurde ein 13-Jähriger beim sogenannten Trainsurfen festgestellt. Das Kind war auf der Kupplung am Ende eines Regionalzuges, von Hude nach Delmenhorst gefahren. Die Bundespolizei warnt eindringlich vor der Lebensgefahr durch Bahnsurfen.

Kurz vor 17 Uhr informierten Zeugen die Polizei, dass jemand in Hude (Oldb.) auf einen Zug nach Delmenhorst aufgesprungen sei. Auf diesem Streckenabschnitt fährt der Zug mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 160 km/h.

Zum Zeitpunkt der Information befand sich der Zug bereits kurz vor der Ankunft im Bahnhof Delmenhorst. Beim Eintreffen der ersten Polizeistreife am Bahnhof Delmenhorst flüchtete der 13-Jährige zunächst, konnte jedoch nach kurzer Verfolgung gestellt und vorläufig in Gewahrsam genommen werden. Anschließend wurde der Junge zur Dienststelle in Delmenhorst gebracht und dort an seine Erziehungsberechtigte übergeben.

Das das Kind unter 14 Jahren ist, ist es nicht strafmündig. Eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt daher nicht. Unabhängig von der Strafmündigkeit wird geprüft, ob ein Verstoß gegen das Allgemeine Eisenbahngesetz vorliegt. Die Bundespolizei fertigt zudem eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt, um Präventionsangebote und Unterstützungsmaßnahmen durch die Jugendbehörde zu ermöglichen.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor der lebensgefährlichen Mutprobe des sogenannten "Trainsurfens". Dabei kommt es immer wieder zu schweren und tödlichen Unfällen. Die Bundespolizei appelliert daher an alle Kinder und Jugendlichen sowie Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte: Sprechen Sie offen miteinander über Risiken solcher Social-Media-Trends und Mutproben. Wer außen am Zug mitfährt, riskiert sein Leben. Bahnanlagen und Züge sind keine Orte für Abenteuerlust und Mutproben.

Unabhängig von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, können bei Beeinträchtigungen im Zugverkehr zivilrechtliche Forderungen der betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen.

Hinweise und Beobachtungen zu Trainsurfern nimmt die Bundespolizei in Oldenburg unter 0441-218380 entgegen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Bad vom 05.12.2025 gegen 12:10 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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