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Polizei-News Bochum, 30.11.25: Jugendlicher mit Böllern - Bundespolizei stellt Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz fest

Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / roibu

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Am 28. November kontrollierten Bundespolizisten anlässlich der bestehenden Allgemeinverfügung zum Mitführen verbotener Gegenstände. Dabei stellten sie bei einem Jugendlichen vier verbotene Böller fest.

Gegen 23:05 Uhr trafen die Einsatzkräfte den 17-Jährigen im Bochumer Hauptbahnhof an. Eine Überprüfung seiner Daten ergab keine Auffälligkeiten. Auf die Frage nach verbotenen Gegenständen antwortete der Bochumer verneinend. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Umhängetasche stellten die Polizisten dann jedoch vier verbotene Feuerwerkskörper fest. Die Polizisten belehrten den deutschen Staatsangehörigen, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, und beschlagnahmten die Gegenstände.Vor Ort wurde telefonisch Rücksprache mit dem Erziehungsberechtigten gehalten. Der 61-Jährige zeigte sich sichtlich erschrocken und gab an, seinen Sohn persönlich von der Dienststelle abzuholen. Kurze Zeit später erschien der Vater und nahm seinen Sohn in Empfang. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.

Die beschlagnahmten Feuerwerkskörper werden durch die Entschärfer der Bundespolizei abgeholt und vernichtet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 30.11.2025 gegen 13:56 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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