Polizei-News Aachen, 21.11.25: Weihnachten und Black Friday - Wichtige Hinweise des Zolls zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland
Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / jgfoto
Erstellt von Team Datenjournalismus
21.11.2025 13.21
In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben, denn auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.
Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?
- Bestellungen mit Wert bis 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren) und Verbrauchsteuern, z. B. bei Alkohol und alkoholischen Getränken (z. B. Bier, Spirituosen, Sekt, Liköre), Tabak und Tabakwaren oder Kaffee.
- Bestellungen mit Wert über 150 Euro: EUSt von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren) und warenabhängiger Zoll sowie Verbrauchsteuern.
- Geschenksendungen (unentgeltlich von Privatperson an Privatperson, wenn die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind): bis 45 Euro abgabenfrei.
- Verbrauchsteuerpflichtige Waren sind nur bis zu bestimmten Mengen abgabenfrei (z. B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen und alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).
Was gilt bei Paketen innerhalb der EU?
Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden. Freimengen gibt es in diesen Fällen nicht.Wichtig: Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten und werden durch den Zoll beschlagnahmt.
Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen
Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht zu-rückerstattet und der Marken- bzw. Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.
Wie Sie sich informieren können
"Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften nicht beachtet und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher gründlich auf www.zoll.de zu informieren", betont die Pressesprecherin des Hauptzollamts Aachen.Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot "TinA" zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.
Link: "Chatbot TinA"https://tina-zoll.bundesbots.de/Link: "Abgabenrechner"https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.htmlLink: "Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen"https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.htmlLink: "FAQs zu Postsendungen"https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Aachen vom 21.11.2025 gegen 12:49 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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