Lokales

Polizei-News A65/Edesheim, 03.11.25: LKW-Fahrer verstoßen gegen das Sonntagsfahrverbot

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Friso Gentsch

  • Artikel teilen:

An Sonn- und Feiertagen dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen in der Zeit zwischen 0 Uhr und 22 Uhr nicht fahren, es sei denn, der Fahrer kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorweisen. Auf der A65 wurden gestern, Sonntag, 02.11.2025, 11 Uhr, zwei LKW-Fahrer aus dem benachbarten Ausland angehalten und kontrolliert.Dabei konnten beide keine Bescheinigung vorweisen, die sie berechtigten, von einer Ausnahme Gebrauch zu machen. Sie mussten auf der Tank- und Rastanlage ihre Fahrzeuge abstellen und durften erst gegen 22 Uhr ihre Arbeit fortsetzen. Zudem mussten sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro bezahlen. Eine Sicherheitsleistung hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Landau vom 03.11.2025 gegen 12:04 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.