Polizei-News Duisburg, 02.10.25: Zoll stellte illegalen Aufenthalt bei acht Personen während Großprüfung zur Finanzkontrolle im Logistikbereich fest
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marcus Brandt
Erstellt von Team Datenjournalismus
02.10.2025 08.55
Am 30.09.2025 waren im Duisburger Stadtgebiet rund 50 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz um Prüfungen im Bereich Logistik durchzuführen. An der Großprüfung beteiligten sich auch Kräfte der Polizei Duisburg.
Beim Eintreffen in einem Objekt versuchten einige Arbeiter sich vor den Zöllnerinnen und Zöllnern zu verstecken. Der Grund war schnell erkennbar, denn die acht Arbeiter verfügten nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel und halten sich somit illegal in Deutschland auf.
"In den meisten Fällen ergeben sich weitere Verfahren, weil illegale Arbeitnehmer selten den Mindestlohn für Ihre Arbeit erhalten und meistens auch nicht zur Sozialversicherung gemeldet werden," so Anja Turloff-Galetzki, Pressesprecherin des Hauptzollamts Duisburg.
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt über 40 Personen zu Ihrer Beschäftigung. Vor Ort leiteten die Einsatzkräfte im ersten Ergebnis 23 Verfahren ein. Zudem besteht in mehreren Fällen der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden, hier könnten sich durch nachträgliche Prüfungen weitere Strafverfahren und auch Ordnungswidrigkeiten ergeben.
Zusatzinformation:
Prüfungen der FKS erfolgen immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfung, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Duisburg vom 02.10.2025 gegen 08:17 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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