Polizei-News Halle (Saale), 29.09.25: 44-Jähriger mit mehreren Haftbefehlen gesucht - 6537 Euro oder 325 Tage Gefängnis
Die Polizei informiert über einen Diebstahl (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Ole Spata
Erstellt von Team Datenjournalismus
29.09.2025 14.19
Am Sonntag, den 28. September 2025 entwendete eine männliche Person um 11:25 Uhr Lebensmittel in einer Verkaufseinrichtung imHauptbahnhof Halle (Saale), ohne diese zuvor zu bezahlen. Der achtsame Ladendetektiv bemerkte den Diebstahl und die Bundespolizei wurde informiert. Die Beamten nahmen sich dem Sachverhalt sofort an und den Tatverdächtigen zum Zwecke der zweifelsfreien Identitätsfeststellung mit auf das nahegelegene Bundespolizeirevier. Nach Ermittlung seiner rechtmäßigen Personalien und Überprüfung dieser im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass jener Mann von zwei Staatsanwaltschaften mit insgesamt drei Haftbefehlen gesucht wurde. Im September 2022 erließ die Staatsanwaltschaft Köln zwei Vollstreckungshaftbefehle. Grundlage dafür waren die rechtskräftigen Verurteilungen des ukrainischen Staatsangehörigen in der Vergangenheit. Wegen Diebstahls erhielt er im ersten Fall eine Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Im Zweiten umfasste das Strafmaß 2550 Euro Geldstrafe beziehungsweise eine 90 tätige Ersatzfreiheitsstrafe. Kurze Zeit später erstellte die Staatsanwaltschaft Bonn den dritten Haftbefehl. Wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls erfolgte zuvor seine Verurteilung zu 3087 Euro beziehungsweise zu 95 Tage Haft. Weder zahlte er die geforderten Geldbeträge, noch stellte er sich dem jeweiligen Strafantritt. Die Einsatzkräfte eröffneten ihm die drei Haftbefehle. Den haftabwendenden Betrag von insgesamt 6537 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und sollte in eine Justizvollzugsanstalt gebracht werden. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen klagte er über Schmerzen in der Brust. Unverzüglich wurde ein Rettungswagen informiert, welcher kurze Zeit später die Betreuung des 44-Jährigen übernahm und nach eingehender Untersuchung keinen medizinischen Notfall feststellen konnte. Es erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Abschließend informierten die Beamten die ausschreibenden Behörden über den Vollzug der jeweiligen Haftbefehle und fertigten erneut eine Strafanzeige wegen des aktuellen Diebstahls.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg vom 29.09.2025 gegen 13:43 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++