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Polizei-News Kiel, 23.09.25: Zoll kontrolliert Gastronomie und Hotellerie - sechsmal Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Paul Zinken

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel hat am 19. September 2025 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung zahlreiche Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie in Kiel, Steinberg, Kappeln, Hohwacht , Schönberg, Lübeck, Bad Oldesloe, Trittau, Ahrensburg, Ratzeburg und Ahrensbök kontrolliert.

Ziel der Kontrollen war es, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sicherzustellen und möglichen illegalen Beschäftigungen oder unrechtmäßigem Sozialleistungsbezug nachzugehen.

"In sechs Fällen ergab sich der Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt, in einem davon zusätzlich auf Urkundenfälschung", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Die Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck kontrollierten bis in die späten Abendstunden 27 Arbeitgeber und befragten 151 Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen.

"Sechs Verdachtsfälle auf unerlaubten Aufenthalt - verteilt auf fünf Betriebe. Das zeigt, wie wichtig die Arbeit des Zolls ist. Wir schützen nicht nur Beschäftigte vor Ausbeutung, sondern auch ehrliche Arbeitgeber, die sich an Recht und Gesetz halten. Denn wer korrekt wirtschaftet, darf nicht durch Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung benachteiligt werden", betont Oder.

Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer*innen werden nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll steht dabei in einem engen Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

"Gerade in der Hotel- und Gaststättenbranche mit ihren typischen Merkmalen wie stark schwankenden Arbeitszeiten und hohem Personaleinsatz stoßen wir regelmäßig auf Unregelmäßigkeiten. Die aktuellen Ergebnisse zeigen, wie wichtig regelmäßige Überprüfungen durch die FKS sind", so Oder abschließend.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch den Zoll trägt entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Kiel vom 23.09.2025 gegen 11:40 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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