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Polizeimeldung Berlin-Mitte, 19.09.2025: Allgemeinverfügung zum 51. BMW Berlin-Marathon - Waffen- und Messerverbot im Bezirk Mitte

Die Polizei Berlin informiert zu einem aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Thomas Banneyer

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Für das kommende Wochenende, an dem der 51. BMW Berlin-Marathon stattfindet, hat die Polizei Berlin eine temporäre Allgemeinverfügung zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen.

Gemäß § 17 Absatz 1 Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Berlin) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Berlin (VwVfG BE) und § 35 Satz 2 VwVfG ist das Mitführen von Waffen und Messern in einem begrenzten Bereich des Bezirks Mitte vom 20. bis 21. September 2025, jeweils von 6 Uhr bis 17 Uhr, untersagt.

Der betroffene Bereich erstreckt sich über zentrale Abschnitte entlang der Marathonstrecke im Bezirk Mitte, darunter:

Bahntrasse im Bereich Lüneburger Straße (Paulstraße bis Friedrichstraße)

Friedrichstraße bis Behrenstraße

Behrenstraße bis Ebertstraße

Ebertstraße bis Potsdamer Platz

Potsdamer Platz bis Potsdamer Straße

Sharounstraße, Herbert-von-Karajan-Straße bis Tiergartenstraße

Tiergartenstraße bis Hofjägerallee

Hofjägerallee bis Großer Stern

Spreeweg über Lutherbrücke bis Paulstraße und zurück zur Bahntrasse

Das Messer- und Waffenverbot betrifft neben allen Arten von Messern (darunter zum Beispiel Küchen-, Taschen-, Gebrauchsmesser) insbesondere auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen). Auch Personen mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein dürfen ihre SRS-Waffen nicht führen. Für Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte sowie zum Beispiel Beschäftigte gastronomischer Betriebe sind in der Verordnung Ausnahmen formuliert.

Ein Mitführen eines der oben genannten Gegenstände liegt vor, wenn dieser mit der Möglichkeit eines jederzeitigen unmittelbaren Zugriffs am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche oder in sonstiger Weise körpernah aufbewahrt wird.

Bei Zuwiderhandlungen wird die sofortige Sicherstellung und Vernichtung der mitgeführten Gegenstände angekündigt. Die Polizei behält sich die Anwendung von unmittelbarem Zwang zur Durchsetzung der Maßnahmen vor.

Die Allgemeinverfügung, ihre Begründung und der Lageplan können auf folgenden Polizeiabschnitten eingesehen werden:

Polizeiabschnitt 27, Perleberger Straße 61a, 10559 Berlin

Polizeiabschnitt 28, Alt-Moabit 145, 10557 Berlin

Polizeiabschnitt 56, Brunnenstraße 175, 10119 Berlin

Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Berlin. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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