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Polizei-News Augsburg, 10.09.25: Polizei ermittelt nach Betrug - Gewinnversprechen

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marijan Murat

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Augsburg - Im vergangenen Monat betrogen ein oder mehrere bislang unbekannte Täter eine Frau aus dem Raum Augsburg um einen mittleren vierstelligen Geldbetrag.

Anfang August wurde die Frau auf einem Messenger Dienst zu einer Gruppe hinzugefügt. In dieser versprachen die Unbekannten eine Gewinnerzielung, wenn die Frau lediglich kleine "Aufgaben", wie beispielsweise das liken eines Videos, erfülle. Hierfür bekam die Frau eine Auszahlung. Im weiteren Verlauf brachten die Unbekannten die Frau dazu, immer wieder Geld auf ein virtuelles Konto zu überweisen. Hierfür versprachen die Unbekannten die Auszahlung einer Rendite. Anfangs bekam die Frau das Geld. Im weiteren Verlauf blieben diese jedoch aus. Die Frau wurde misstrauisch und verständigte die Polizei.

Nach derzeitigen Erkenntnissen entstand ein Vermögensschaden im mittleren vierstelligen Bereich.

Um sich vor derartigen Betrügereien zu schützten rät die Polizei:

  • Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der

    Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes

    Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.

  • Vertrauen Sie Ihr Geld ausschließlich seriösen Anbietern an.

  • Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen

    und zum Vertragsabschluss drängen.

  • Lesen Sie die AGBs des Anbieters genau durch und fragen Sie bei

    Unklarheiten gezielt nach.

  • Fragen Sie nach der Absicherung Ihrer Investition.

  • Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.

  • Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und

    spezialisierten Anwälten (z. B. Fachanwälte für

    Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden

    Angebote prüfen.

  • Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von

    Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor

    allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.

  • Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt

    eine als "Limited" (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels

    Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

  • https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/0

    82906/index.html

  • https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/kredit-u

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Schwaben vom 10.09.2025 gegen 12:34 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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