Polizeieinsatz Mainz, 05.09.25: Mainz/Budenheim - Polizei mahnt: Parkplatzstreit führt zu Polizeieinsatz, Nachbarschaftsstreitigkeiten oft Privatsache
Ermittlung wegen Sachbeschädigung. Bild: Adobe Stock / mhp
Erstellt von Team Datenjournalismus
05.09.2025 09.06
Ein aktueller Fall aus Budenheim verdeutlicht einmal mehr, dass die Polizei bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, nicht die zuständige Instanz ist.
Am gestrigen Tag meldete eine Fahrzeughalterin der Polizei Mainz, dass ihr Pkw auf einem Privatgrundstück in Budenheim durch das Platzieren großer Steine am Wegfahren gehindert werde. Vor Ort stellte sich heraus, dass der Vorfall in einer bereits länger andauernden Parkstreitigkeit mit einem Nachbarn begründet liegt. Die Fahrzeughalterin hatte trotz vorheriger Warnungen erneut auf dem Privatgrundstück geparkt, woraufhin der Nachbar die Steine platziert hatte.
Polizei ist nicht zuständig - Zivilrechtlicher Weg erforderlich
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass Streitigkeiten um private Parkflächen, Grundstücksgrenzen oder vermeintliche Beschädigungen (sofern kein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt) grundsätzlich zivilrechtlich gelöst werden müssen.
- Die Polizei ist nicht für die Durchsetzung von privaten
Besitzansprüchen zuständig. Die Beseitigung von Hindernissen auf
Privatgrundstücken oder die Klärung von Schadensersatzansprüchen ist
Sache der beteiligten Parteien und gegebenenfalls der Zivilgerichte.
- Im vorliegenden Fall wurden die Steine durch die Einsatzkräfte
aus Kulanz beiseite geräumt, um die Situation zu entschärfen.
Allerdings ist dies keine polizeiliche Aufgabe.
- Die Behauptung der Fahrzeughalterin, an ihrem Fahrzeug befänden
sich Kratzer, die durch den Nachbarn entstanden seien, konnte vor Ort
nicht bestätigt werden. Die vorhandenen Beschädigungen deuteten auf
einen Altschaden hin. Die Polizei sah sich gezwungen, auf die
Strafbarkeit von Falschaussagen hinzuweisen.
- Ebenso kann das Blockieren von Fahrzeugen eine Nötigung
darstellen und strafrechtlich verfolgt werden.
Respekt und Kommunikation als Schlüssel
Der Fall unterstreicht zudem, dass ein respektvoller und höflicher Umgang miteinander das Zusammenleben in der Nachbarschaft erheblich erleichtern kann und oft Eskalationen vermeidet. Die Anruferin erwies sich gegenüber der Polizei als sehr fordernd und legte eine unangepasste Schärfe in ihre Aussagen.
Aggressives Verhalten, Unhöflichkeit und fehlende Kommunikation führen unnötig zu Belastungen der Betroffenen und binden polizeiliche Ressourcen, die für dringendere Einsätze benötigt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist der einfachste Weg, um Nachbarschaftsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die Polizei appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, bei Unstimmigkeiten zunächst den direkten, respektvollen Dialog zu suchen oder, falls nötig, anwaltliche oder schiedsamtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
(Diese Meldung wurde mit Unterstützung einer KI
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Mainz vom 05.09.2025 gegen 08:25 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de