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Polizei-News Schleusingen, 24.08.25: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verkehrskontrolle für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rüdiger Kottmann

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Am Samstag den 23.08.2025 befanden sich Beamte der Polizeiinspektion Hildburghausen in der Ortslage Schleusingen und führten Verekhrskontrollen durch. Um 22:50 Uhr bemerkten sie zwei E-Scooter-Fahrer in der Kurhausstraße. Lediglich ein E-Scooter-Fahrer konnte gestoppt werden.

Der 16-jährige E-Scooter-Ffahrer gab gegenüber den Beamten an, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Dies war jedoch bei seinerm Fahrzeug zwingend notwendig.

Üblicherweise haben E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Daher sind diese Kraftfahrzeuge führerscheinfrei. Das Mindestalter zum Führen der E-Scooter beträgt 14 Jahre.

Der E-Scooter des 16-Jährigen hatte jedoch laut dessen Unterlagen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60km/h. Der 16-Jährige muss sich daher verantworten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zudem wird geprüft ob in diesem Einzelfall nicht auch ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Der E-Scooter wurde vor Ort sichergestellt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Landespolizeiinspektion Suhl vom 24.08.2025 gegen 13:16 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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