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Polizei-News Weil am Rhein, 05.08.25: Gesuchter Betrüger kann Geldstrafe nicht bezahlen und muss in Haft

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Syda Productions

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Ein seit über vier Jahren mit Haftbefehl gesuchter Mann ist an der Schweizer Grenze gefasst worden. Da er die Geldstrafe in Höhe von 2.600 Euro nicht bezahlen konnte, erfolgte die Festnahme.

Am Montagmittag (04.08.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) aus deutscher Bundespolizei und Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, den italienischen Staatsangehörigen in Weil am Rhein. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl gegen den in Italien wohnhaften Mann bestand. Wegen Betruges, verurteilte ein Gericht den 34-Jährigen vor fünf Jahren zu einer Geldstrafe. Da der Mann weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Zudem bestanden drei Ersuchen von Staatsanwaltschaften den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln, dem in weiteren Fällen Geldwäsche, Computerbetrug und Betrug vorgeworfen werden. Nun muss der Mann eine mehrwöchige Ersatzfreiheitstrafe verbüßen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Weil vom 05.08.2025 gegen 10:24 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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