Polizei-News Dortmund, 06.07.25: Grenzpolizeiliche Kontrollen am Flughafen Bundespolizei Dortmund vollstreckt mehrere Haftbefehle
Die Polizei informiert über einen Diebstahl (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Philip von Ditfurth
Erstellt von Team Datenjournalismus
06.07.2025 16.27
Am 4. Juli kontrollierten Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen das Boarding eines Fluges nach Spanien. Dabei stellten die Uniformierten einen 29-jährigen Afghanen fest. Der Mann wies sich mit einem gültigen Aufenthaltstitel aus. Bei einem Abgleich seiner Daten mit den polizeilichen Systemen wurde eine Fahndungsausschreibung bekannt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ließ nach dem Mann aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Dortmund suchen. Das Gericht hatte den afghanischen Staatsbürger im November 2023 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,00 Euro, ersatzweise 90 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der Verurteilte die geforderte Geldstrafe vor Ort zahlte, durfte er anschließend in Richtung Spanien ausreisen.
Einen Tag später, am 5. Juli, kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Dortmund die Einreise eines Fluges aus Montenegro. Hier wurde zur Einreisekontrolle ein 35-Jähriger vorstellig. Ein Abgleich seiner Daten ergab zwei Fahndungsausschreibungen. Zum einen ließ die Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Wuppertal aus dem Mai 2024 nach dem Mann suchen. Die Wuppertaler Behörde hatte den montenegrinischen Staatsbürger wegen Beleidigungen zu einer Geldstrafe von 115 Tagessätzen zu je 41,00 Euro oder ersatzweise zu 57 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt.
Zum anderen ließ die Staatsanwaltschaft Duisburg aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Wesel wegen Diebstahls nach dem Mann suchen. Das Amtsgericht Wesel hatte ihn im Dezember 2022 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15,00 Euro, ersatzweise 70 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt.
Seine Identität stellte die Bundespolizei mittels eines Fingerabdruckscans in der Wache am Flughafen Dortmund zweifelsfrei fest. Da der in Deutschland wohnungslose Mann die geforderte Gesamtgeldstrafe in Höhe von 6.191,90 Euro (inklusive der Kosten) nicht aufbringen konnte, überstellten ihn die Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 06.07.2025 gegen 15:46 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de