Polizei News für Osnabrück, 01.07.2025: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus Osnabrück; 3.600 Euro Geldstrafe für rund 520 Euro zu viel erhaltene Leistungen
Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H
Erstellt von Team Datenjournalismus
01.07.2025 07.38
Sechzig Tagessätze zu je 60 Euro, mithin insgesamt 3.600 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juli 2022 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 520 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Osnabrück vom 01.07.2025 gegen 07:06 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de